Geschäftsbedingungen

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    Geschäftsbedingungen der futurum bank AG

    A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

    I. Geltungsbereich und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Besonderen Geschäftsbedingungen und der Weiteren Bedingungen für den Handel von Kryptowerten auf bitcoin.de

    § 1 Geltungsbereich

    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A.) und die Besonderen Geschäftsbedingungen (Teil B.) (zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die "Geschäftsbedingungen" genannt) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der futurum bank AG als Betreiber der Internetplattform bitcoin.de, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten neben und ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und haben in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich Vorrang vor diesen.

    § 2 Verweis auf weitere Bedingungen

    1. Für die Geschäftsverbindung zwischen der futurum bank AG und dem Kunden sind folgende weitere Dokumente, Informationen und vertraglichen Regelungen maßgeblich, die auf bitcoin.de eingesehen und heruntergeladen werden können und Bestandteil der Geschäftsbedingungen sind:
      1. Produktbeschreibung Kryptowerte (am Beispiel von Bitcoin) mit Risikoaufklärung
      2. Kundeninformation Beschwerdebearbeitung
      3. Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG
      4. Verzeichnis der zur Gewährleistung eines zügigen Kryptowert-Handels einzuhaltenden Fristen und Wertgrenzen ("Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis")
      5. Kriterien für die Einstufung der Kunden hinsichtlich des "Trust Level" ("Trust-Level-Kriterien")
      6. Verzeichnis der auf bitcoin.de handelbaren Kryptowerte ("Kryptowerte-Verzeichnis")
      (zusammen nachfolgend auch als "Weitere Bedingungen" bezeichnet).
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und, soweit deren Anwendungsvoraussetzungen jeweils vorliegen, die Besonderen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den vorgenannten Weiteren Bedingungen.

    § 3 Risikohinweis

    Es wird dem Kunden empfohlen, neben den Risikohinweisen in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Informationen auf bitcoin.de über die Eigenschaften von Kryptowerten, über den Ablauf des Handels auf bitcoin.de, sowie über die damit jeweils zusammenhängenden Risiken, insbesondere die Produktbeschreibung Kryptowerte (am Beispiel von Bitcoin) mit Risikoaufklärung, zu lesen und eventuell ergänzende Informationen einzuholen.

    § 4 Änderungen der Geschäftsbedingungen und der Weiteren Bedingungen

    1. Änderungen der Geschäftsbedingungen werdendem Kunden, vorbehaltlich abweichender Regelungen gemäß Satz 2, spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens auf bitcoin.de bekannt gegeben und über die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse angeboten. Änderungen der in § 2 Absatz 1 Nr. 3, 4 und 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Weiteren Bedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens auf bitcoin.de bekannt gegeben und über die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse angeboten; Änderungen der in § 2 Absatz 1 Nr. 1 und 2 sowie 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Weiteren Bedingungen bedürfen keiner vorherigen Ankündigung und die diesbezüglichen Änderungen gelten ab Veröffentlichung.
    2. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen, soweit eine Frist zur Wirksamkeit erforderlich ist. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die futurum bank AG in ihrem Angebot gesondert hinweisen.

    II. Teilnahme am Kryptowert-Handel auf bitcoin.de, Risiken des Handels auf bitcoin.de

    § 5 Allgemeine Grundlagen

    1. Die futurum bank AG bietet mittels der Internetplattform bitcoin.de verschiedene Internet-Handelsplattformen (nachfolgend "Marktplätze") an:
      • Im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz einen Marktplatz (im Folgenden: "Peer-to-Peer Marktplatz" oder "P2P-Marktplatz"), der es den Kunden ermöglicht, Kryptoeinheiten von anderen Kunden gegen Geld zu kaufen und Kryptoeinheiten an andere Kunden gegen Geld zu verkaufen (siehe Teil B.I.).
      • Im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen C2C-Marktplatz einen Marktplatz (im Folgenden: "Crypto-to-Crypto Marktplatz" oder "C2C-Marktplatz"), der es den Kunden ermöglicht, Kryptoeinheiten eines Kryptowerts von anderen Kunden gegen Kryptoeinheiten eines anderen Kryptowerts zu kaufen und Kryptoeinheiten eines Kryptowerts an andere Kunden gegen Kryptoeinheiten eines anderen Kryptowerts zu verkaufen (siehe Teil B.II.).
      • Im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen futurum-Marktplatz einen Marktplatz (im Folgenden: "futurum-Marktplatz") auf dem die futurum bank AG Kundenaufträge als Eigenhändler durchführt und jeweils als Gegenpartei des Kunden bei einer Kauf- oder Verkaufsorder auftritt (siehe Teil B.IV.).

      Es wird darauf hingewiesen, dass die futurum bank AG im Wege des Eigenhandels auch auf dem P2P- und C2C-Marktplatz als Käufer oder Verkäufer teilnehmen darf und dies regelmäßig tun wird. Die futurum bank AG agiert hier trotz regulatorischen Eigenhandels aber wie jeder andere Kunde, der auf eigene Rechnung im eigenen Namen kauft und verkauft. Die Sonderbedingungen futurum-Marktplatz finden auf eine derartige Handelsteilnahme keine Anwendung, sondern gelten nur für die Funktionalitäten des futurum-Marktplatzeses.

    2. Bei einem Kauf oder Verkauf von Kryptoeinheiten gegen Geld ist die einzig zugelassene Tauschwährung der Euro (EUR). Die bei einem Kauf oder Verkauf von Kryptoeinheiten von Kryptowerten auf dem C2C-Marktplatz zugelassenen Handelspaarungen ergeben sich aus Kryptowerte-Verzeichnis.
    3. Begriffsbestimmungen
      1. "auftretende Person" ist eine natürliche Person, die als verantwortlicher Ansprechpartner für eine juristische Person (Kunde) auf bitcoin.de auftritt und handelt.
      2. "FIDOR" ist die FIDOR Bank AG.
      3. "FIDOR-Referenzkonto" ist ein Referenzkonto, das bei der FIDOR geführt wird.
      4. "Käufer" ist der Kunde, der Kryptoeinheiten eines Kryptowerts kauft und dafür einen anderen Kunden (bzw. im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen futurum-Marktplatz die futurum bank AG) in der Tauschwährung Euro oder im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen C2C-Marktplatz in Kryptoeinheiten eines anderen Kryptowerts bezahlt.
      5. "Kryptowerte" sind elektronische Vermögenswerte auf Basis der Blockchain-, einer anderen Transaktionsbuch- oder einer sonstigen Technologie, die in der Regel dezentralisiert mittels eines Peer-to-Peer-Netzwerkes im Internet erzeugt sowie auf Basis von digitalen Signaturen verschlüsselt werden. Bei Kryptowerten handelt es sich nicht um ein von einer staatlichen Stelle als Wertträger beglaubigtes offizielles Zahlungsmittel ("Geld"). Der Besitz von Kryptowerten begründet oder belegt keine Forderung gegenüber einem Emittenten im Sinne des § 1a des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG). Kryptowerte im Sinne dieser Geschäftsbedingungen umfassen die im Kryptowerte-Verzeichnis aufgeführten Kryptowerte.
      6. "Kryptoeinheiten" sind Coins, Token oder sonstige Einheiten von Kryptowerten.
      7. "Kunde" ist eine natürliche oder juristische Person, Personen- oder Personenhandelsgesellschaft oder sonstige rechtsfähige Personenvereinigung (die vier Letztgenannten jeweils eine "juristische Person" und zusammen "juristische Personen"), die sich gemäß §§ 10 ff. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Kunde auf den Marktplätzen registriert hat und die Voraussetzungen des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt. Eine Registrierung erfolgt einheitlich für alle Marktplätze.
      8. "Online Wallet" ist ein von der futurum bank AG geführtes Kryptowert-Konto, auf dem die futurum bank AG Guthaben an Kryptoeinheiten als Dienstleistung für Kunden verwahrt.
      9. "Referenzkonto" ist die vom Kunden bei seiner Registrierung angegebene Bankverbindung, welche für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem Handel auf bitcoin.de verwendet werden soll.
      10. "Verkäufer" ist der Kunde, der Kryptoeinheiten eines Kryptowerts verkauft und dafür von einem anderen Kunden (bzw. im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen futurum-Marktplatz die futurum bank AG) in der Tauschwährung Euro oder im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen C2C-Marktplatz in Kryptoeinheiten eines anderen Kryptowerts bezahlt wird.

    § 6 Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de

    1. Der Zugang zum Kryptowert-Handel auf der Plattform bitcoin.de ist nur über einen Webbrowser, der auf einem Computer oder mobilem Endgerät mit Internetverbindung installiert ist, die Mobile App für mobile Endgeräte oder die Trading-API möglich. Andere Zugangsverfahren werden nicht unterstützt.
    2. Mit Zulassung des Kunden zur Teilnahme am Kryptowert-Handel über bitcoin.de, d.h. mit Einrichtung und Freischaltung eines Kundenkontos auf bitcoin.de (siehe § 10 Absatz 5 bzw. § 12 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), findet jegliche Kommunikation zwischen der futurum bank AG und dem Kunden in Zusammenhang mit dem Kryptowert-Handel über bitcoin.de ausschließlich in elektronischer Form über das so genannte "front end" (also über die auf dem Webbrowser oder der Mobile App des Kunden angezeigte bitcoin.de-Nutzeroberfläche) und per E-Mail statt, soweit sich nicht ausdrücklich aus diesen Geschäftsbedingungen oder den Weiteren Bedingungen etwas anderes ergibt. Erklärungen werden dem Kunden nicht zusätzlich in Papierform zugesandt, sofern nicht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
    3. Die futurum bank AG informiert den Kunden per E-Mail über seine Zulassung und Freischaltung als Kunde zur Teilnahme auf bitcoin.de (siehe § 10 Absatz 5 bzw. § 12 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und sendet ihm Informationen zum Zugang zu bitcoin.de zu.
    4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ausdrucke der auf dem Online-Bildschirm angezeigten Daten aufgrund individueller Hardware- oder Softwarekonfigurationen von der Bildschirmanzeige abweichen können. Soweit modifizierte Daten des Online-Bildschirms verbreitet werden, übernimmt die futurum bank AG hierfür keine Haftung.
    5. Die futurum bank AG hat keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit und Konfiguration der Geräte des Kunden oder auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit seiner Internetverbindung mit dem bitcoin.de-Server. Die futurum bank AG haftet daher nicht für Schäden, die sich hieraus ergeben.

    § 7 Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de

    1. Am Handel auf bitcoin.de können natürliche und juristische Personen teilnehmen.
    2. Die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de setzt Folgendes voraus:
      1. a) Bei natürlichen Personen:

        - Volljährigkeit sowohl im Sinne des § 2 BGB als auch gemäß dem Recht des Staates, dem der potentielle Kunde angehört,

        - einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich,

        - die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes bzw. eines der folgenden Staaten: Australien, Brasilien, Indien, Japan, Kanada, Mexiko, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea, Vereinigtes Königreich.

      2. b) Bei juristischen Personen:

        - Rechtsfähigkeit im Sinne des deutschen Rechts

        - Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich.

      Zum Handel nicht zugelassen sind jedoch – selbst wenn sie ihren Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. Sitz (bei juristischen Personen) in einem der in Satz 1 lit. a) oder b) genannten Staaten haben oder auch über eine der in Satz 1 lit. a) genannten Staatsangehörigkeiten (bei natürlichen Personen) verfügen – US-Bürger, juristische Personen nach dem Recht der USA oder andere natürliche oder juristische Personen, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind.

      Nicht zum Handel zugelassen sind ferner Kunden, die ihren Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. Sitz (bei juristischen Personen) in einem Land haben, in dem die Vermittlung oder der Besitz von Kryptowerten nicht zugelassen ist oder einer Erlaubnis bedarf, über die die futurum bank AG in dem Land, in dem der Kunde seinen Wohnsitz bzw. Sitz hat, nicht verfügt.

    3. Der Kunde darf beim Kauf und Verkauf von Kryptoeinheiten auf bitcoin.de nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. Die auftretende Person einer juristischen Person handelt im Namen und auf Rechnung der juristischen Person.

    § 8 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Handel auf bitcoin.de

    1. Kunden dürfen Angebote auf bitcoin.de nur einstellen oder annehmen, wenn sie über das entsprechende Guthaben der von ihnen angebotenen Kryptoeinheiten bzw. eine ausreichende Reservierung zur unverzüglichen Zahlung eines geschuldeten Geldbetrages verfügen.
    2. Bevor ein Kunde Kaufverträge mit anderen Kunden auf bitcoin.de eingehen kann, ist er verpflichtet, die erforderlichen Kontoinformationen sowie eine vollständige ladungsfähige Anschrift (d.h. bei natürlichen Personen den Wohnsitz und bei juristischen Personen die Geschäftsadresse) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Jeder Kunde ist verpflichtet, die Kontoinformationen anderer Kunden, von denen er im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag Kenntnis erlangt hat, vertraulich zu behandeln.
    3. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde Änderungen der bei seiner Registrierung gemachten Angaben, insbesondere Änderungen seines Namens (bei natürlichen Personen) bzw. seines Firmennamens (bei juristischen Personen), seiner Anschrift und seiner E-Mail-Adresse sowie – bei juristischen Personen – der auftretenden Person , unverzüglich mitteilt. In Bezug auf Änderungen von Identifizierungsangaben besteht eine gesetzliche Pflicht, derartige Änderungen unverzüglich an die futurum bank AG als Verpflichtete anzuzeigen, § 11 Abs. 6 Satz 2 Geldwäschegesetz.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Online-Bildschirm und per E-Mail über die auf bitcoin.de angegebene E-Mail-Adresse eingegangenen Mitteilungen regelmäßig zu prüfen. Der Kunde muss die futurum bank AG über mögliche Unstimmigkeiten und Unregelmäßigkeiten bezüglich der Mitteilungen von bitcoin.de unverzüglich informieren, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, nachdem diese auf dem Online-Bildschirm angezeigt wurden bzw. bei der E-Mail-Adresse des Kunden eingegangen sind.
    5. Zur Absicherung bestimmter Transaktionen (etwa der Auszahlung von Kryptowert-Guthaben) ist der Kunde verpflichtet, ein Smartphone oder ein sonstiges Mobiltelefon ("Handy") vorzuhalten, damit die futurum bank AG dem Kunden zu dessen Identifizierung per SMS einen Code zusenden kann oder der Kunden sich unter Zuhilfenahme spezieller Apps (wie z.B. Google Authenticator) ein Einmal-Passwort als TAN generieren kann.
    6. Hat ein Kunde eine Kaufanfrage auf bitcoin.de eingestellt oder ein Verkaufsangebot eines anderen Kunden angenommen (oder agiert er mit der futurum bank AG als Gegenpartei), so ist er verpflichtet, seinen E-Mail-Posteingang laufend in einer Weise zu überwachen, dass er spätestens innerhalb der im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis genannten Fristen auf E-Mails reagieren und die Überweisung des geschuldeten Kaufpreises von seinem Referenzkonto (siehe § 10 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) veranlassen kann. Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderliche technische Ausstattung vorzuhalten und die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen. Um aus dem Kauf von Kryptoeinheiten resultierende Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können, muss der Kunde insbesondere jederzeit in der Lage sein, unverzüglich Überweisungen vornehmen zu können. Der Kunde verpflichtet sich daher, ein Referenzkonto zu nutzen, von dem aus er jederzeit Online-Überweisungen veranlassen kann.
    7. Hat ein Kunde ein Verkaufsangebot auf bitcoin.de eingestellt oder eine Kaufanfrage eines anderen Kunden angenommen (oder agiert er mit der futurum bank AG als Gegenpartei), so ist er verpflichtet, seinen E-Mail-Posteingang und sein Referenzkonto laufend in einer Weise zu überwachen, dass er innerhalb der im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis genannten Fristen auf E-Mails reagieren und den Eingang des geschuldeten Kaufpreises auf seinem Referenzkonto bestätigen kann. Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderliche technische Ausstattung vorzuhalten und die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen. Um den Zahlungseingang aus dem Verkauf von Kryptoeinheiten fristgerecht bestätigen zu können, muss der Kunde insbesondere jederzeit in der Lage sein, eingegangene Zahlungen zu bestätigen. Der Kunde verpflichtet sich daher, ein Referenzkonto zu nutzen, dessen Kontostand er jederzeit "online" abfragen kann.
    8. Erwartet der Kunde im Zusammenhang mit einem auf bitcoin.de geschlossenen Kaufvertrag eine Mitteilung von der futurum bank AG (etwa die Details zur von ihm als Käufer von Kryptoeinheiten an den Verkäufer zu leistenden Kaufpreiszahlung, vgl. § 5 Absatz 5 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz) und bleibt eine solche Mitteilung wider Erwarten aus, hat der Kunde die futurum bank AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu informieren.
    9. Dem Kunden ist bekannt, dass jede Person, die seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort (siehe § 10 Absatz 3 und § 12 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) kennt, zu Lasten seines Kryptowerte-Guthabens bei bitcoin.de Verfügungen vornehmen und Transaktionen über bitcoin.de tätigen kann. Die futurum bank AG empfiehlt den Kunden für einen zusätzlichen Schutz ihres Kundenkontos nachdrücklich die Einrichtung einer sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung, die auf der Plattform bitcoin.de angeboten wird. Der Kunde ist selbst für die sichere Verwahrung seiner individuellen Kombination aus Benutzername und Passwort verantwortlich. Der Kunde muss jede mögliche Sorgfalt walten lassen und alle geeigneten Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass unbefugte Personen keine Kenntnis von seiner individuellen Kombination aus Benutzername und Passwort erlangen. Insbesondere darf der Kunde seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort nicht zusammen mit seinen anderen Unterlagen zu bitcoin.de aufbewahren oder elektronisch oder in anderer Form speichern und festhalten. Der Kunde muss seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort so wählen, dass diese nicht auf einfache Weise (trial-and-error) von unbefugten Personen zu ermitteln ist. Die futurum bank AG haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch eine Verletzung der in diesem Nutzung der auf bitcoin.de bereitgestellten Inhalte bzw. der dort angebotenen Dienste entstehen.
    10. Um eine unbefugte Nutzung von bitcoin.de zu vermeiden, darf ein Kunde, der sich mit seinem Benutzernamen und Passwort auf bitcoin.de angemeldet ("eingeloggt") hat, den Computer oder das Handy, über den oder das ein Einloggen erfolgt ist, nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verhaltensrichtlinien haftet der Kunde für alle damit verbundenen Risiken und Schäden.
    11. Stellt der Kunde fest, dass seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort unbefugten Personen bekannt geworden ist oder dass sein Kundenkonto auf bitcoin.de unbefugt benutzt worden ist, so ist er verpflichtet, der futurum bank AG hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und – sofern möglich – seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort auf bitcoin.de unverzüglich zu ändern. Sofern Letzteres nicht möglich ist, wird die futurum bank AG unverzüglich nach Erhalt und Kenntnisnahme der entsprechenden Mitteilung während der üblichen Geschäftszeiten den Zugang des Kunden zum Kundenkonto auf bitcoin.de bis auf Weiteres sperren.
    12. Der Zugang des Kunden zum Kundenkonto auf bitcoin.de kann von der futurum bank AG jederzeit gesperrt werden, wenn eine unbefugte Nutzung festgestellt wird. Die futurum bank AG wird den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Die futurum bank AG wird den Kunden über die notwendigen Schritte zum zweifelsfreien Nachweis seiner rechtmäßigen Inhaberschaft des Zugangs, die für eine Aufhebung der Sperre erforderlich ist, unterrichten.
    13. Bestehen Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung des Zugangs im Sinne der Absätze 9 ff. ist die futurum bank AG berechtigt, das Guthaben des Kunden im Online-Wallet zu sperren, so dass eine Verfügung über und ein Abfluss von darin verwahrten Kryptoeinheiten nicht möglich ist.
    14. Beleidigende, rassistische, diffamierende, pornographische oder in sonstiger Weise anstößige oder sittenwidrige Äußerungen sind auf bitcoin.de untersagt.
    15. Der Austausch von Kontaktdaten (wie z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adressen aus "sozialen Netzwerken" im Internet etc.) über bitcoin.de ist untersagt. Dadurch soll unterbunden werden, dass Kunden bitcoin.de dazu nutzen, sich zu einem Kryptowerte-Handel außerhalb von bitcoin.de zu verabreden, da ein solcher Handel mit einem hohen Risiko für die beteiligten Kunden verbunden ist.
    16. Jegliche Handlungen, die einen reibungslosen Betrieb der Website verhindern, sind nicht gestattet. Die auf der Website veröffentlichten Inhalte dürfen nicht automatisiert ("Spider", "Crawler" etc.) abgefragt werden. Insbesondere zur Verhinderung der missbräuchlichen, automatisierten Annahme/Abgabe einer Vielzahl von Angeboten auf den Marktplätzen durch Crawler und zum Schutz der Integrität der technischen Systeme der Marktplätze behält sich die futurum bank AG vor, Höchstgrenzen (pro Minute/pro Tag) für die Anzahl von Angeboten und/oder Annahmen von Angeboten durch denselben Kunden sowie die Höhe von Kaufanfragen festzusetzen.
    17. Jegliche Art der Verwendung der auf bitcoin.de veröffentlichten Inhalte ohne die Erlaubnis der futurum bank AG ist untersagt.
    18. Verstoßen Kunden gegen ihre Pflichten, kann dies zu negativen Bewertungen durch die futurum bank AG im Rahmen des Bewertungssystems (§ 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) führen. Bei schwerwiegender oder wiederholter Pflichtverletzung kann das Kundenkonto des Kunden temporär gesperrt und der Kunde temporär vom Handel auf bitcoin.de ausgeschlossen werden. Auf das Recht der futurum bank AG zur fristlosen Kündigung (§ 22 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) wird hingewiesen.
    19. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle von ihm auf bitcoin.de eingestellten Inhalte, insbesondere für die von ihm veröffentlichten Angebote. Aus der Veröffentlichung seiner Inhalte resultierende wirtschaftliche Nachteile hat er selbst zu tragen.

    § 9 Risikohinweise zu Kryptowerten, keine Anlageberatung, Angemessenheitsprüfung auf bitcoin.de, Fork-Ereignisse

    1. Der aktuelle Wert eines Kryptowerts hängt von der Anzahl der auf dem Markt angebotenen und nachgefragten Kryptowerte ab. Der Wert eines Kryptowerts kann ferner insbesondere davon abhängen, ob und wie viele Anbieter von Waren oder Dienstleistungen diesen Kryptowert als Zahlungsmittel akzeptieren. Der Wert eines Kryptowerts ist also, wie der Wert von Wertpapieren, Derivaten oder anderen Finanzinstrumenten an den Finanzmärkten, Kursschwankungen unterworfen. Anders als etwa Münzgeld kommt einem Kryptowert auch kein vom Tauschwert losgelöster Gebrauchswert zu. Für weitere Einzelheiten siehe auch die Produktbeschreibung Kryptowerte (am Beispiel von Bitcoin) mit Risikoaufklärung. Die Investition von Geld in Kryptowerte ist aus den aufgeführten Gründen hochspekulativ und mit Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust des in Kryptowerte angelegten Kapitals verbunden. Daher sind Kryptowerte nur für Kunden geeignet, die einen vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals verkraften können.
    2. Die Akzeptanz von Kryptowerten als Zahlungsmittel wird (anders als bei Geld) weder von einer staatlichen Zentralbank noch (anders als bei E-Geld) von einem privaten Emittenten garantiert (siehe auch § 5 Absatz 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Insbesondere ist die futurum bank AG kein Emittent, Herausgeber oder Hersteller von Kryptowerten und auch sonst nicht für das Produkt Kryptowert verantwortlich.
    3. Der Handel mit Kryptowerten auf bitcoin.de ist mit weiteren Risiken verbunden. So kann sich etwa der Kurs zwischen der Einstellung eines verbindlichen Kauf- oder Verkaufsangebots und dem Zustandekommen eines Kaufvertrages oder zwischen dem Zustandekommen und der Erfüllung eines Kaufvertrags zu Ungunsten des Kunden (bzw. zu Ungunsten einer der Parteien des Kaufvertrags) ändern. Durch die an die futurum bank AG zu zahlende Vermittlungsgebühr ("Marktplatzgebühr", siehe § 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist der Handel auf bitcoin.de mit Kosten verbunden, die etwa beim Wiederverkauf gekaufter Kryptoeinheiten selbst bei gleichbleibendem oder steigendem Kurs zu Verlusten des Kunden führen können.
    4. Bei Kryptowerten kann es je nach zugrundeliegender Technologie und Protokoll des Kryptowerts zu technischen Modifikationen kommen. Insbesondere kann es durch Bearbeitung des Quellcodes eines Kryptowerts zu einer Abspaltung und damit zu Veränderungen an den Eigenschaften dieses Kryptowerts und Inkompatibilität ("Fork-Ereignis") kommen. Die futurum bank AG kann (ist aber nicht verpflichtet) nach eigener Kenntnisnahme die Kunden der Marktplätze über das Auftreten von Fork-Ereignissen in Kenntnis setzen. Fork-Ereignisse können dazu führen, dass der Handel sowie Ein- und Auszahlungen mit bis zu einem Fork-Ereignis auf den Marktplätzen verfügbaren Kryptowerten ausgesetzt wird. Hierüber wird die futurum bank AG die Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf eine Information hinsichtlich eines Fork-Ereignisses oder darauf basierender Maßnahmen (z.B. Handelseinstellungen) besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch darauf, dass der (neue) Kryptowert, der durch das Fork-Ereignis im Wege einer Abspaltung entstanden ist, zusätzlich oder anstelle des ursprünglichen Kryptowerts für den Kunden im Online Wallet verwahrt wird.
    5. Der Kunde erkennt mit den Geschäftsbedingungen auch die in den Absätzen 1 bis 4 aufgeführten Risiken an. Der Kunde nutzt bitcoin.de und die Marktplätze auf eigenes Risiko.
    6. Die futurum bank AG erbringt dem Kunden gegenüber keine Anlageberatung. Bei den von der futurum bank AG auf bitcoin.de oder auf sonstige Weise zur Verfügung gestellten Informationen über Kryptowerte und den Handel mit Kryptowerten handelt es sich nicht um die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an den Kunden, die sich auf Geschäfte mit Kryptowerten beziehen und sich auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Kunden stützen oder als für ihn geeignet dargestellt werden. Vielmehr handelt es sich bei den von der futurum bank AG zur Verfügung gestellten Informationen über Kryptowerte und den Handel mit Kryptowerten um rechtlich unverbindliche Auskünfte oder um Risikohinweise, zu deren Erteilung die futurum bank AG gesetzlich verpflichtet ist. Sofern die futurum bank AG dem Kunden Informationen zukommen lässt, die über diese gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (z.B. in Form von Marktkommentaren, Charts oder Analysen) stellen diese Informationen keinerlei Anlageberatung dar, sondern sollen lediglich die selbständige Anlageentscheidung des Kunden unterstützen.
    7. Soweit die futurum bank AG verpflichtet ist, die Angemessenheit eines Produkts für den Kunden zu überprüfen (jedenfalls bei komplexen Finanzinstrumenten), findet die hierfür erforderliche Informationsabfrage im Rahmen der Registrierung oder, sofern der Kunde bereits registriert ist, gesondert statt. Die Angemessenheit ermittelt sich danach, ob der Kunde nach Einschätzung der futurum bank AG die Risiken des Produkts, der Produktart oder Dienstleistung vor dem Hintergrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen hinreichend versteht. Die auf bitcoin.de abgebildeten Informationen dienen insofern auch der weitgehenden Kenntnisverschaffung beim Kunden und sollten von diesem zur Kenntnis genommen werden. Die futurum bank AG ist berechtigt von der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zuletzt vom Kunden erhaltenen Daten auszugehen. Der Kunde hat etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kommt die futurum bank AG aufgrund der mitgeteilten Informationen zu dem Ergebnis, dass ein Produkt, eine Produktart oder eine Dienstleistung für den Kunden nicht angemessen ist, erfolgt eine Warnung an den Kunden. Das Geschäft kann nach erteilter Warnung auf Wunsch des Kunden dennoch durchgeführt werden.

    III. Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung

    § 10 Registrierung bei natürlichen Personen (auch als auftretende Person einer juristischen Person), Kontoverifizierung für den "limitierten" Kryptowert-Handel

    1. Die Möglichkeit, am Kryptowerte-Handel auf bitcoin.de teilzunehmen sowie weitere Dienstleistungen der futurum bank AG in Anspruch zu nehmen, setzt eine Registrierung als Kunde voraus.
    2. Die Registrierung erfolgt in mehreren Schritten und unterschiedlich, je nachdem ob es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt. Sofern es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person handelt, richtet sich die Registrierung nach den nachfolgenden Absätzen (und die Authentifizierung nach § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen); sofern es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt, richtet sich die Registrierung (und die Authentifizierung) im Weiteren nach § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3. Registrierung einer natürlichen Person:

      1. Schritt

      Zum Zwecke der Registrierung sendet der Kunde mittels einer Eingabemaske die nachfolgend
      aufgeführten Informationen an die futurum bank AG:

      1. a) einen frei gewählten Benutzernamen,
      2. b) ein Passwort und
      3. c) eine gültige E-Mail-Adresse.

      Ferner akzeptiert der Kunde durch das Setzen von Häkchen diese Geschäftsbedingungen und erkennt den Inhalt weiterer wichtiger Dokumente und Hinweise an.

      Nach Erhalt der oben aufgeführten Informationen sendet die futurum bank AG dem Kunden eine Bestätigungs-Mail mit einem Bestätigungs-Link an die angegebene E-Mail-Adresse. Durch den Aufruf des Bestätigungs-Links bestätigt der Kunde die Identität seiner E-Mail-Adresse und seine Registrierung. Mit Eingang der Bestätigung bei der futurum bank AG kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der futurum bank AG und dem Kunden zustande. Der Kunde kann sich nun unter seinem Kundenkonto bei bitcoin.de einloggen.

      2. Schritt

      Bei dem ersten Einloggen gibt der Kunde seinen Benutzernamen und das dazugehörige Passwort sowie eine ihm von der futurum bank AG an seine E-Mail-Adresse gesandte Login-TAN ein.

      3. Schritt

      Zum Zwecke der Registrierung sendet der Kunde mittels einer Eingabemaske eine Reihe weiterer Informationen zu seiner Person (einschließlich Wohnsitz (vollständige ladungsfähige Anschrift), Staatsangehörigkeit und Mobilfunknummer) an die futurum bank AG. Nach Erhalt der oben aufgeführten Informationen sendet die futurum bank AG dem Kunden einen Freischaltcode an die angegebene Mobilfunknummer. Durch die Eingabe dieses Freischaltcodes in eine Eingabemaske bestätigt der Kunde die Identität seiner Mobilfunknummer und seine Anmeldung.

      4. Schritt

      In seinem Kundenkonto kann der Kunde eine Bankverbindung bei einer Bank mit Sitz in Deutschland, in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, welche für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem Handel auf bitcoin.de verwendet werden soll ("Referenzkonto"), in eine Eingabemaske eingeben.

      Nach Erhalt der oben aufgeführten Informationen verifiziert die futurum bank AG das vom Kunden bei der Registrierung angegebene Referenzkonto. In Abhängigkeit von der kontoführenden Bank wird der Kunde dabei aufgefordert, sein Referenzkonto mittels einer Sofortüberweisung (z.B. Klarna), einem Freischalt-Code im Verwendungszweck einer von der futurum bank AG veranlassten Überweisung oder einem Ident-Verfahren (z.B. POSTIDENT, IDnow) zu verifizieren. Sofern das Referenzkonto bei der FIDOR geführt wird ("FIDOR-Referenzkonto"), entfällt die Verifizierung gemäß dem vorangegangenen Satz. Eine Verifizierung mittels Ident-Verfahren erfüllt zugleich die Voraussetzungen der Authentifizierung gemäß § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, für die Registrierung eine E-Mail-Adresse zu nutzen, auf deren Postfach ausschließlich er persönlich Zugriff hat.
    5. Nach Abschluss der Registrierung gemäß Absatz 3 wird das Kundenkonto des Kunden auf bitcoin.de für den Handel mit Kryptowerten freigeschaltet.
    6. Für einen Kunden, der nicht auch ein Authentifizierungsverfahren gemäß § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlaufen hat, gelten die folgenden Beschränkungen:
      1. a) Das Gesamttransaktionsvolumen der Transaktionen eines solchen Kunden darf binnen eines Kalenderjahres die diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten ("maximales Gesamttransaktionsvolumen"). Als Gesamttransaktionsvolumen gilt die Summe der von dem betreffenden Kunden für den Verkauf von Kryptoeinheiten erhaltenen und der für den Kauf von Kryptoeinheiten geleisteten Zahlungen. Die Veröffentlichung eines Angebots oder die Annahme eines Angebots durch einen nicht gemäß § 11 authentifizierten Kunden ist nicht möglich, wenn bei Zustandekommen und durch Erfüllung eines entsprechenden Kaufvertrages das maximale Gesamttransaktionsvolumen überschritten würde.
      2. b) Eine einzelne Transaktion des Kunden darf die diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten ("maximales Einzeltransaktionsvolumen"). Die Abgabe einer Kaufanfrage oder die Annahme eines Verkaufsangebots durch einen nicht gemäß § 11 authentifizierten Kunden ist nicht möglich, wenn der Kunde bei Zustandekommen und durch Erfüllung eines entsprechenden Kaufvertrages das maximale Einzeltransaktionsvolumen überschritten würde.
    7. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sowie aufgrund interner Richtlinien der futurum bank AG zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können auch unabhängig vom Überschreiten der in Absatz 6 genannten Volumina Nachweise hinsichtlich der Identität des Kunden gemäß § 11 und zur Mittelherkunft verlangt werden. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, geforderte Nachweise zu erbringen und an einem Authentifizierungsverfahren mitzuwirken. Falls der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann er vom Handel mit Kryptowerten auf bitcoin.de ausgeschlossen werden.

    § 11 Authentifizierung

    1. Ein Kunde, der über die in § 10 Absatz 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Volumina hinaus Handel betreiben möchte, hat über die Registrierung gemäß § 10 hinaus seine Identität nachzuweisen (Authentifizierung). Die futurum bank AG kann diesbezügliche Nachweise verlangen. Dies erfolgt insbesondere z.B. durch eine Authentifizierung mittels Ident-Verfahren (oder eines vergleichbaren Verfahrens in anderen Ländern) oder anderer geeigneter Verfahren. Die futurum bank AG behält sich vor, dem Kunden die für die Authentifizierung anfallenden Gebühren in Rechnung zu stellen; der Kunde ist in diesem Fall zur Erstattung verpflichtet oder hat eine Vorauszahlung zu leisten.
    2. Die Trust-Level-Kriterien (vgl. § 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten auch für gemäß § 11 authentifizierte Kunden. Die Authentifizierung kann sich zwar gemäß den Trust-Level-Kriterien dahingehend zugunsten des Kunden auswirken, dass er beim Handel geringeren Beschränkungen unterliegt. Eine Authentifizierung gewährleistet jedoch nicht automatisch die Möglichkeit, unbegrenzt mit Kryptowerten zu handeln.

    § 12 Registrierung und Authentifizierung bei juristischen Personen

    1. Die Möglichkeit, am Kryptowerte-Handel auf bitcoin.de teilzunehmen sowie weitere Dienstleistungen der futurum bank AG in Anspruch zu nehmen, setzt eine Registrierung der juristischen Person als Kunde voraus.
    2. Die Registrierung einer juristischen Person erfolgt in mehreren Schritten und durch eine auftretende Person für diese juristische Person.
    3. Registrierung einer natürlichen Person als auftretende Person

      1. Schritt

      Die Registrierung einer juristischen Person setzt voraus, dass sich eine natürliche Person gemäß § 10 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst als Kunde registriert (wobei sie hierfür lediglich den 1. bis 3. Schritt von § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlaufen haben muss) und sich gemäß § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen authentifiziert hat. Anschließend kann die natürliche Person im Login-Bereich als auftretende Person einer juristischen Person diese juristische Person als Kunden registrieren.

      2. Schritt

      Zum Zwecke der Registrierung einer juristischen Person sendet die auftretende Person mittels einer Eingabemaske eine Reihe von abgefragten Informationen zu dieser juristischen Person (einschließlich Firma, Geschäftsanschrift, etc.) an die futurum bank AG. Nach Erhalt der oben aufgeführten Informationen setzt sich die futurum bank AG mit dem Kunden zwecks Durchführung der erforderlichen KYC/Onboarding-Prozesse in Verbindung.

      3. Schritt

      Mit dem erfolgreichen Durchlaufen der erforderlichen KYC/Onboarding-Prozesse wird die Registrierung der juristischen Person abgeschlossen.

    4. Nur die auftretende Person (und ggf. die IT-Abteilung der juristischen Person) darf persönlich Zugriff auf das Postfach der im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse der auftretenden Person haben.
    5. Nach Abschluss der Registrierung gemäß Absatz 3 wird das Kundenkonto der juristischen Person auf bitcoin.de für den Handel mit Kryptowerten freigeschaltet.
    6. Ab Freischaltung der juristischen Person gemäß Absatz 5 kann die auftretende Person in ihrem Login-Bereich stets auswählen, ob sie selbst (privat) als Kunde oder ob sie in ihrer Funktion als auftretende Person für eine juristische Person handelt. Unter einem entsprechend Menüpunkt im Login-Bereich können für eine juristische Person weitere auftretende Personen hinzugefügt werden. Die juristische Person ist dafür verantwortlich, dass für sie auftretende Personen entsprechend befugt sind und die Liste der auftretenden Personen auf aktuellem Stand zu halten; Änderungen sind der futurum bank AG unverzüglich mitzuteilen. Die futurum bank AG ist berechtigt so lange von einer Berechtigung einer auftretenden Person auszugehen, wie ihr keine anderweitige Information mitgeteilt worden ist.

    IV. Dienstleistungen der futurum bank AG auf den Marktplätzen

    § 13 Allgemeine Dienstleistungen

    1. Die futurum bank AG bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf den Marktplätzen mit Kryptowerten zu handeln, das heißt, Kryptoeinheiten zu kaufen oder Kryptoeinheiten zu verkaufen.
    2. Dabei bietet die futurum bank AG dem Kunden, der Kryptoeinheiten auf dem P2P-Marktplatz oder auf dem C2C-Marktplatz von einem anderen Kunden (einschließlich der futurum bank AG als potentielle Gegenpartei im Eigenhandel) kauft, Sicherheit, indem die futurum bank AG während einer Kryptowert-Transaktion als Treuhänder für die gehandelten Kryptoeinheiten fungiert.
    3. Die Einzelheiten des Handels mit Kryptowerten ergeben sich aus den auf den jeweiligen Marktplatz anwendbaren Sonderbedingungen (siehe Teil B.I., II. und IV.).
    4. Die futurum bank AG behält sich vor, zunächst nur Teile der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Funktionalitäten und Dienstleistungen anzubieten. Die futurum bank AG plant, die in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Funktionalitäten und Dienstleistungen in der Zukunft zu modifizieren, weiterzuentwickeln, zu erweitern und um weitere Funktionalitäten und Dienstleistungen zu ergänzen. Die futurum bank AG behält sich auch vor, insbesondere im Falle von Modifikationen und Weiterentwicklungen bestehende Funktionalitäten und Dienstleistungen nicht länger anzubieten. Hierüber wird die futurum bank AG die Kunden per E-Mail oder per Hinweis auf Bitcoin.de in Kenntnis setzen.
    5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Dienstleistungen der futurum bank AG auf den Marktplätzen.

    § 14 Weitere Dienstleistungen

    1. Die futurum bank AG bildet auf Basis der Gesamtheit der auf dem jeweiligen Marktplatz geschlossenen Kaufverträge und ggf. unter Einbeziehung weiterer, auf Internet-Handelsplattformen von Drittanbietern geschlossener Kaufverträge über Kryptoeinheiten den Wert der Kryptoeinheiten in Euro in Form eines Kursverlaufes auf bitcoin.de ab. Die futurum bank AG legt den Wert eines Kryptowerts in Relation zur Tauschwährung (oder zu anderen Kryptowerten) also nicht selbst fest und ist auch nicht für die Wertentwicklung der Kryptowerte auf den Marktplätzen verantwortlich. Hiervon ausgenommen ist die Angebotserstellung in den Fällen, in denen die futurum bank AG sich als Gegenpartei des Kunden im Wege des Eigenhandels anbietet und Festpreise abbildet.
    2. Die futurum bank AG bietet den Kunden an, ihre Kryptoeinheiten als Guthaben im Online-Wallet der futurum bank AG zu verwahren. Dies gilt auch für (noch) nicht zum Verkauf angebotene Kryptoeinheiten oder nach Erfüllung eines Kaufvertrages. Die futurum bank AG verwendet diverse Sicherheitsmaßnahmen, um die Kryptoeinheiten der Kunden vor Verlust (etwa vor Diebstahl durch Hacker) zu schützen. Die von der futurum bank AG für die Nutzung des Online-Wallet von den Kunden erhobene Gebühr ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG. Die im Online-Wallet verwahrten Bestände an Kryptoeinheiten unterliegen nicht der Einlagensicherung der deutschen Banken.
    3. Die futurum bank AG behält sich vor, die angebotenen Dienstleistungen abzuändern, einzustellen oder um weitere Dienste zu ergänzen.

    V. Kundenbewertungssystem, "Trust Level", Auszahlungssperrfrist nach Ersterwerb

    § 15 Bewertung der Kunden durch andere Kunden und die futurum bank AG

    1. Im Interesse aller Kunden an einem reibungslosen und effektiven Handel werden die Kunden im Zusammenhang mit Transaktionen auf bitcoin.de (außer im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen futurum-Marktplatz) von anderen Kunden und von der futurum bank AG bewertet.
    2. Im Fall eines auf bitcoin.de zustande gekommenen und durchgeführten Kaufvertrages erfolgt die Bewertung durch die Vertragspartner. Nachdem ein Verkäufer die Zahlung des Käufers erhalten hat, ist er verpflichtet, mit der Bestätigung des Zahlungseingangs eine Bewertung des Käufers vorzunehmen. Der Verkäufer kann den Käufer entweder positiv, neutral oder negativ bewerten. Der Käufer kann den Verkäufer binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis genannten Frist ebenfalls positiv, neutral oder negativ bewerten. Hat der Käufer binnen dieser Frist keine Bewertung vorgenommen, so wird der Verkäufer im Hinblick auf den betreffenden Handel von der futurum bank AG automatisch positiv bewertet.
    3. Eine negative Bewertung durch die futurum bank AG erfolgt im Falle eines auf dem P2P-Marktplatz zustande gekommenen und durchgeführten Handels nur dann, wenn ein Verkäufer trotz erfolgter Zahlung den Zahlungseingang nicht rechtzeitig bestätigt hat (z.B. § 5 Absatz 9, § 6 Absatz 9 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz).
    4. Wird nach dem Zustandekommen eines Kaufvertrages die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen (z.B. gemäß § 5 Absatz 7, 9 oder 10 oder gemäß § 6 Absatz 7, 9 oder 10 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz), so erfolgt eine Bewertung der Kunden ausschließlich durch die futurum bank AG. Ein Kunde, der entgegen diesen Geschäftsbedingungen den geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig überwiesen hat, erhält eine negative Bewertung durch die futurum bank AG. Eine negative Bewertung durch die futurum bank AG erhält auch ein Kunde, der eine eingegangene Zahlung nicht rechtzeitig bestätigt hat (z.B. gemäß § 5 Absatz 9 bzw. § 6 Absatz 9 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz).
    5. Wird ein Kaufvertrag erfolgreich über den Express-Handel ausgeführt, so werden Käufer und Verkäufer im Hinblick auf den betreffenden Handel von der futurum bank AG automatisch positiv bewertet.
    6. Die Bewertungen, die ein Kunde erhalten hat, sind für die futurum bank AG und für andere Kunden sichtbar.

    § 16 Vertrauensstufe – "Trust Level", Sperrfrist hinsichtlich Auszahlung von Kryptoeinheiten

    1. Entsprechend der Anzahl der erfolgten Bewertungen und dem Anteil der positiven Bewertungen (siehe § 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie dem Umsatzvolumen der bisherigen Transaktionen wird jeder Kunde einem "Trust Level" ("Platin", "Gold", "Silber" oder "Bronze") zugeordnet. Eine detaillierte Erläuterung des Verfahrens zur Ermittlung des Trust-Levels findet der Kunde in seinem Login-Bereich unter “Mein Bewertungen”. Abhängig von ihrem "Trust Level" sowie davon, ob sie gemäß § 11 bzw. 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen authentifiziert sind, unterliegen Kunden unterschiedlichen Beschränkungen hinsichtlich Auszahlungen von Kryptoeinheiten, die pro Tag vorgenommen werden dürfen, sowie hinsichtlich der Menge an Kryptoeinheiten, die sie je Transaktion kaufen oder verkaufen dürfen. Einzelheiten können den in § 2 Absatz 1 Nr. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Trust-Level-Kriterien entnommen werden.
    2. Mit dem erstmaligen erfolgreichen Kauf von Kryptoeinheiten beginnt eine Sicherungsfrist zu laufen, innerhalb derer die erworbenen Kryptoeinheiten nicht ausgezahlt werden können und das Referenzkonto nicht geändert werden kann. Ein Verkauf der Kryptoeinheiten über das Referenzkonto ist auch innerhalb der Sicherungsfrist möglich. Die Länge der Sicherungsfrist kann dem Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis entnommen werden.

    VI. Marktplatzgebühr, Kosten, Gebühren

    § 17 Marktplatzgebühr

    1. Beim Zustandekommen eines Kaufvertrags auf bitcoin.de (außer im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen futurum-Marktplatz) fällt eine Marktplatzgebühr zugunsten der futurum bank AG in Form von Kryptoeinheiten an. Die Höhe der Marktplatzgebühr richtet sich nach der zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag festgelegten Anzahl an Kryptoeinheiten und kann dem Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG entnommen werden (siehe auch § 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
    2. Die Zahlungsmodalitäten der Marktplatzgebühr sowie etwaige abweichende Regelungen ergeben sich aus den auf den jeweiligen Marktplatz anwendbaren Sonderbedingungen (siehe Teil B.I. und II.).

    § 18 Sonstige Preise und Kosten, Preis- und Leistungsverzeichnis, Steuern

    1. Werden der futurum bank AG für eine vom Kunden gewünschte Auszahlung der von der futurum bank AG verwahrten Kryptoeinheiten vom Kryptowert-Netzwerk Gebühren in Rechnung gestellt, so kann die futurum bank AG vom Kunden eine Erstattung dieser Gebühren verlangen.
    2. Für über die Vermittlung von Kryptowert-Käufen und -Verkäufen hinausgehende Dienstleistungen, die die futurum bank AG auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbringt (etwa die Verwahrung von Kryptoeinheiten im Online-Wallet, den Abschluss einer Versicherung gegen den Verlust von Kryptoeinheiten des Kunden oder die Zusendung von Codes per SMS), behält sich die futurum bank AG das Recht vor, eine Gebühr als Entgelt zu verlangen.
    3. Die Höhe sämtlicher Provisionen, Gebühren, Entgelte und Auslagen kann dem Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG entnommen werden.
    4. Erzielt der Kunde aus einer Transaktion Gewinne, so hat der Kunde etwa anfallende Steuern zu tragen. Die Leistungen, die der Kunde von der futurum bank AG erhält, enthalten keinerlei Steuerberatung und der Kunde wird bei Bedarf selbständig und unabhängig von der futurum bank AG etwaige Steuerberatung von Dritten einholen.

    VII. Datenschutz

    § 19 Datenschutz

    1. Die futurum bank AG wird im Rahmen der mit ihren Kunden geführten Geschäftsverbindungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Dies geschieht zum Zwecke der Durchführung der Geschäftsverbindung mit den Kunden. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der futurum bank AG unter "Datenschutzerklärung für bitcoin.de der futurum bank AG".
    2. Macht ein Kunde gegenüber der futurum bank AG geltend, im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Kryptoeinheiten auf bitcoin.de Ansprüche gegen einen anderen Kunden zu haben (etwa Ansprüche auf Erfüllung eines Kaufvertrages oder Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen in Fällen, in denen der Vertrag angefochten oder vom Vertrag zurückgetreten wurde, siehe z.B. §§ 5 Absatz 12 und 6 Absatz 12 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz), so wird die futurum bank AG den anderen Kunden über die Vorwürfe informieren und den Sachverhalt anhand der zwischen den Kunden und der futurum bank AG übermittelten Nachrichten und der von den Kunden vorgelegten Zahlungsbelege prüfen. Hält die futurum bank AG das Bestehen von Ansprüchen für möglich, hat die futurum bank AG nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein berechtigtes Interesse und ist berechtigt, dem Kunden, der gegenüber der futurum bank AG Ansprüche geltend macht, die ladungsfähige Adresse des anderen Kunden mitzuteilen, damit die Streitigkeit zwischen den Kunden untereinander auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden kann. Beziehen sich die geltend gemachten Ansprüche des Kunden auf eine Transaktion, seit deren Durchführung, Abbruch oder sonstigen Scheiterns ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten verstrichen ist, wird die futurum bank AG nicht mehr gemäß dem vorangegangenen Satz die ladungsfähige Adresse eines anderen Kunden herausgeben.
    3. Eine Verarbeitung oder sonstige Nutzung von personenbezogenen Daten durch die futurum bank AG oder eine Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die futurum bank AG an Dritte kann lediglich erfolgen, wenn die futurum bank AG nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger geltender Gesetze dazu berechtigt oder verpflichtet ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten von der futurum bank AG weder an Dritte weitergegeben noch von ihr verarbeitet oder auf sonstige Weise genutzt.

    VIII. Haftung der futurum bank AG

    § 20 Haftung und Haftungsausschluss

    1. Die futurum bank AG ist bestrebt, einen kontinuierlichen Zugriff auf bitcoin.de zu ermöglichen, kann jedoch keine ständige Verfügbarkeit der Plattform gewährleisten. Das betrifft insbesondere Fälle von Angriffen auf die Netz-Infrastruktur, zum Beispiel durch sogenannte DDoS-Attacken, die in unterschiedlichen Stärken auftreten können.
    2. Die auf bitcoin.de bereitgestellten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität. Die Nutzung der Inhalte durch den Kunden erfolgt auf eigenes Risiko.
    3. Die futurum bank AG haftet nicht für Schäden, die einem Kunden durch die Nutzung der auf bitcoin.de bereitgestellten Inhalte bzw. der dort angebotenen Dienste entstehen. Insbesondere haftet die futurum bank AG nicht für Schäden, die einem Kunden durch eine Verletzung der in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der futurum bank AG oder eines Erfüllungsgehilfen (d.h. Mitarbeiter und jener Personen, derer sich die futurum bank AG zur Erfüllung ihrer Pflichten bedient). Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der futurum bank AG oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung der futurum bank AG für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Geschäftsbedingungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    4. Die futurum bank AG übernimmt keinerlei Haftung für die Verbindlichkeiten von Kunden gegenüber anderen Kunden oder Dritten, insbesondere nicht wegen Nicht- oder Schlechterfüllung auf dem P2P-Marktplatz und dem C2C-Marktplatz geschlossener Kaufverträge. Insbesondere wird auf den Haftungsausschluss in § 5 Absatz 12 und 13 sowie § 6 Absatz 12 und 13 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz hingewiesen.

    IX. Kündigung

    § 21 Kündigungsrechte des Kunden gegenüber der futurum bank AG

    1. Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung mit der futurum bank AG, soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern alle Kryptowert-Geschäfte des Kunden auf bitcoin.de abgeschlossen sind.
    2. Der Kunde kann sein Kundenkonto auf bitcoin.de jederzeit ohne Angabe von Gründen deaktivieren und damit die Geschäftsverbindung mit der futurum bank AG kündigen, sofern alle Kryptowert-Geschäfte des Kunden auf bitcoin.de abgeschlossen sind. Die Kündigung ist allerdings nicht möglich, solange sich noch Guthaben des Kunden im Online-Wallet befinden. Ein Kunde, der sein Kundenkonto deaktivieren möchte, obwohl sich noch Guthaben des Kunden im Online-Wallet befinden, kann das Guthaben unwiderruflich und ohne Gegenleistung auf die futurum bank AG übertragen. Vor einer Deaktivierung des Kundenkontos durch den Kunden sind zudem alle von diesem eingestellten Angebote zum Kauf oder Verkauf von Kryptoeinheiten zu entfernen.
    3. Gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

    § 22 Kündigungsrechte der futurum bank AG gegenüber dem Kunden

    1. Die futurum bank AG kann die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden oder einzelne Sonderbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die futurum bank AG auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
    2. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden oder einzelner Sonderbedingungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der futurum bank AG eine Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
      • wenn der Kunde wiederholt gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat,
      • wenn der Kunde in schwerwiegendem Maße gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat (etwa bei Täuschung oder versuchter Täuschung der futurum bank AG oder anderer Kunden durch vorsätzlich falsche Angaben eines Kunden),
      • wenn ein Kunde die der futurum bank AG erteilte Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten widerruft, da die futurum bank AG die angebotene Dienstleistung ohne die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden nicht mehr erbringen kann,
      • wenn ein Kunde einer ihm von der futurum bank AG angebotenen Änderung der Geschäftsbedingungen oder der Weiteren Bedingungen gemäß § 4 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (soweit deren Änderungen gemäß § 4 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt zu geben sind und der Zustimmung der Kunden unterliegen) widerspricht.
      Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann die futurum bank AG die von ihr angebotenen Dienstleistungen (mit Ausnahme der Möglichkeit des Kunden, verfügbares Kryptowert-Guthaben des Kunden im Online-Wallet auszuzahlen) gegenüber dem Kunden unverzüglich einstellen.
    3. Eine Kündigung gemäß Absatz 1 bis 3 erfolgt durch E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

    X. Schlussbestimmungen

    § 23 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    1. Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der futurum bank AG gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Der allgemeine Gerichtsstand der futurum bank AG wird durch deren Sitz (Frankfurt a. M.) bestimmt. Ist der Kunde ein Kaufmann oder übt er im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit aus und ist die Geschäftsverbindung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die futurum bank AG den Kunden an dem Gericht des allgemeinen Gerichtsstands der futurum bank AG oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Die futurum bank AG selbst kann von den in Satz 2 genannten Kunden nur an dem Gericht ihres allgemeinen Gerichtsstands verklagt werden.

    § 24 Schriftformerfordernis für Änderungen oder Ergänzungen

    1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.

    § 25 Widerrufsrecht

    1. Der Kunde hat das Recht, die auf das Zustandekommen der Geschäftsverbindung mit der futurum bank AG auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen durch an die futurum bank AG gerichtete Willenserklärung zu widerrufen.
    2. Widerrufsbelehrung

      Widerrufsbelehrung


      Widerrufsrecht

      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

      Der Widerruf ist zu richten an:

      futurum bank AG
      Abt. Bitcoin.de
      Hochstr. 35-37
      60313 Frankfurt am Main
      E-Mail-Adresse: widerruf@bitcoin.de

      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

      Besondere Hinweise

      Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

      Ihre futurum bank AG

    3. Von diesem Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 8 BGB gesetzlich ausgeschlossen sind alle Willenserklärungen des Kunden im Zusammenhang mit über bitcoin.de abgeschlossenen Kaufverträgen. Dies bedeutet, dass das Widerrufsrecht nicht bei folgenden Verträgen besteht: Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die futurum bank AG keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.

    § 26 Salvatorische Klausel

    1. Ist eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn die Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt.

    B. Besondere Geschäftsbedingungen

    I. Sonderbedingungen P2P-Marktplatz

    § 1 Anwendungsbereich

    1. Diese Sonderbedingungen über den Peer-to-Peer Marktplatz ("Sonderbedingungen P2P-Marktplatz") betreffen den Peer-to-Peer Marktplatz ("P2P-Marktplatz").
    2. Die futurum bank AG bietet einen P2P-Marktplatz an, auf dem Kunden von anderen Kunden Coins, Token oder sonstige Einheiten eines Kryptowerts ("Kryptoeinheiten") gegen Geld kaufen oder Kryptoeinheiten an andere Kunden gegen Geld verkaufen können. Die einzig zugelassene Tauschwährung ist der Euro.
    3. "Käufer" ist der Kunde, der Kryptoeinheiten kauft und dafür einen anderen Kunden in der Tauschwährung Euro bezahlt. "Verkäufer" ist der Kunde, der Kryptoeinheiten verkauft und dafür von einem anderen Kunden in der Tauschwährung Euro bezahlt wird. Die futurum bank AG tritt, unter anderem zum Zwecke der Liquiditätsbereitstellung, auf dem P2P-Marktplatz auch als Käufer und Verkäufer von Kryptoeinheiten auf und agiert in diesem Fall im Wege des Eigenhandels als Gegenpartei der Kunden.

    § 2 Risikohinweise zu Kryptowerten, keine Anlageberatung, Angemessenheitsprüfung auf bitcoin.de

    1. Die futurum bank AG prüft die auf dem P2P-Marktplatz angebotenen Kryptoeinheiten (inklusive der damit verbundenen Software und Protokolle) weder in technischer Hinsicht noch auf wirtschaftliche Substanz. Es obliegt daher den Käufern, sich selbst über die Chancen und insbesondere über die Risiken zu informieren. Der Kunde erkennt mit diesen Sonderbedingungen P2P-Marktplatz diese Risiken an und nutzt den P2P-Marktplatz auf eigenes Risiko.
    2. Auf § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Risikohinweis) und § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Risikohinweise zu Kryptowerten, keine Anlageberatung, Angemessenheitsprüfung auf bitcoin.de) wird besonders hingewiesen.

    § 3 Angebote betreffend den Kauf und Verkauf von Kryptoeinheiten auf dem P2P-Marktplatz

    1. Ein Kunde kann auf dem P2P-Marktplatz ein verbindliches Angebot zum Kauf oder Verkauf von Kryptoeinheiten veröffentlichen. Das Angebot soll folgende Angaben enthalten:
      1. a) die Anzahl an Kryptoeinheiten, die der Kunde maximal kaufen oder verkaufen möchte,
      2. b) die Anzahl an Kryptoeinheiten, die der Kunde minimal kaufen oder verkaufen möchte,
      3. c) den Kaufpreis je Kryptoeinheit, den der Kunde zu zahlen bereit ist, bzw. den Verkaufspreis je Kryptoeinheit, zu dem der Kunde zum Verkauf bereit ist.
    2. Ein solches Angebot ist nicht lediglich ein unverbindliches Inserat. Rechtlich handelt es sich nicht lediglich um die Aufforderung an andere Kunden (einschließlich der futurum bank AG als potentielle Gegenpartei im Eigenhandel), ein verbindliches Angebot abzugeben ("invitatio ad offerendum"), sondern um ein verbindliches Angebot an einen unbestimmten Personenkreis ("offerta ad incertas personas"), welches allerdings maximal von einem Kunden angenommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde, der ein Angebot veröffentlicht, innerhalb einer gewissen Spanne dem Vertragspartner die Entscheidung überlässt, wie viele Kryptoeinheiten dieser kaufen oder verkaufen möchte. Veröffentlichte Angebote können allerdings vom Kunden, der das Angebot abgegeben hat, jederzeit zurückgezogen werden, solange noch kein anderer Kunde das Angebot angenommen hat.
    3. Um Verkaufsangebote einstellen oder Kaufanfragen annehmen zu können, muss ein Kunde die entsprechende Anzahl an Kryptoeinheiten im Vorfeld als sein Guthaben auf das Online-Wallet eingezahlt haben. Die bei der futurum bank AG durch einen Kunden eingezahlten und von der futurum bank AG verwahrten Kryptoeinheiten werden auf bitcoin.de als Kryptowert-Guthaben des Verkäufers aufgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Verkaufsangebots oder der Annahme einer Kaufanfrage durch einen Kunden werden die Kryptoeinheiten des Kunden durch die futurum bank AG "gesperrt" und sind für den Verkäufer nicht mehr verfügbar. Die Kryptoeinheiten eines Kunden werden wieder an diesen freigegeben, wenn dieser ein Verkaufsangebot vor Zustandekommen eines Kaufvertrages zurückzieht oder wenn der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt oder die Zahlung nicht fristgerecht nachweist (siehe dazu § 5 Absatz 9 und 10 und § 6 Absatz 9 und 10 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz). Erfüllt der Käufer dagegen seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises fristgerecht oder weist die Zahlung fristgerecht nach (siehe dazu § 5 Absatz 13 und § 6 Absatz 13 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz), wird die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl an Kryptoeinheiten auf den Käufer übertragen und als Guthaben des Käufers im Online-Wallet ausgewiesen.
    4. Die Zahlung des Kaufpreises für auf dem P2P-Marktplatz verkaufte Kryptoeinheiten erfolgt (außer im Anwendungsbereich der Sonderbedingungen Expresshandel) nicht über die futurum bank AG, sondern ist alleine den Kunden überlassen.

    § 4 Zustandekommen eines Kaufvertrages durch Annahme eines Angebots, Pflicht des Verkäufers ist Gattungsschuld

    1. Nimmt ein Kunde (oder die futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel) das Angebot eines anderen Kunden zum Kauf oder Verkauf von Kryptoeinheiten an, kommt dadurch ein für beide Kunden (oder die futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel) rechtlich bindender Kaufvertrag zustande (siehe § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 2 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz).
    2. Der Verkäufer schuldet dem Käufer nur die Übertragung einer bestimmten Anzahl von Kryptoeinheiten und damit nur einen der Gattung nach bestimmten Gegenstand (sog. Gattungsschuld, § 243 Absatz 1 i.V.m. § 453 Absatz 1 BGB). Der Käufer schuldet dem Verkäufer die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der futurum bank AG steht eine Marktplatzgebühr in Form von Kryptoeinheiten zu (siehe § 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und § 7 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz).
    3. Die weiteren Details zum Zustandekommen und zur Erfüllung eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer sind hinsichtlich veröffentlichter Verkaufsangebote in § 5 und hinsichtlich veröffentlichter Kaufanfragen in § 6 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz geregelt.

    § 5 Zustandekommen und Erfüllung von Verträgen bei Verkaufsangeboten

    1. Findet ein Kunde ein ihn interessierendes Angebot eines anderen Kunden (oder der futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel) zum Verkauf von Kryptoeinheiten, kann der Kunde dieses Angebot durch Anklicken des Links "kaufen" (oder ähnlich) genauer betrachten. Möchte der an dem Angebot interessierte Kunde das Verkaufsangebot annehmen, wählt er zunächst in einer neuen Eingabemaske aus, wie viele Kryptoeinheiten innerhalb der vom potentiellen Verkäufer angegebenen Spanne er kaufen möchte.
    2. Sofern dem am Kauf interessierten Kunden kein anderer potentieller Käufer durch Annahme des Verkaufsangebots zuvorkommt, kann der Kunde durch Klicken des Buttons "jetzt kaufen" (oder ähnlich) das Verkaufsangebot annehmen. Durch das Klicken auf den Button "jetzt kaufen” erklärt der Käufer gegenüber der futurum bank AG verbindlich, dass er das Verkaufsangebot annehmen möchte. Die futurum bank AG fungiert hinsichtlich der Annahmeerklärung des Käufers als Empfangsbote für den Verkäufer. Bereits mit dem Klicken des Buttons "jetzt kaufen" (oder ähnlich) durch den Käufer ist demnach ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer zustande gekommen (siehe § 4 Absatz 1 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz). Mit Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, und der Verkäufer ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahl an Kryptoeinheiten auf den Käufer zu übertragen (siehe § 4 Absatz 2 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz).
    3. Mit dem Klicken des Buttons "jetzt kaufen" (oder ähnlich) durch den Käufer wird das Verkaufsangebot aus dem P2P-Marktplatz entfernt, so dass es von keinem anderen Kunden mehr angenommen werden kann.
    4. Der Verkäufer wird von der futurum bank AG unverzüglich per E-Mail über die Annahme seines Angebotes und das Zustandekommen eines Kaufvertrags informiert.
    5. Der Käufer erhält unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrags am Bildschirm die Bestätigung, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Des Weiteren erhält der Käufer von der futurum bank AG eine E-Mail mit der Aufforderung, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu überweisen. Der Käufer hat den geschuldeten Betrag von seinem Referenzkonto auf das Referenzkonto des Verkäufers zu überweisen. Als Verwendungszweck hat der Käufer eine von der futurum bank AG generierte Trade-ID anzugeben. Die Trade-ID sowie die Informationen zur Zahlungsmethode und zu den zu nutzenden Referenzkonten werden dem Käufer mit der in Satz 2 erwähnten E-Mail und auf einer von der futurum bank AG darin mitgeteilten "Detail-Website der Transaktion" (einer nur für Käufer, Verkäufer und die futurum bank AG einsehbare Website innerhalb von bitcoin.de) mitgeteilt.
    6. Der Käufer hat spätestens binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist nach Annahme des Verkaufsangebots gemäß Absatz 2 die Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer nach Maßgabe von Absatz 5 anzuweisen und auf der Detail-Website der Transaktion zu bestätigen, dass er die Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer angewiesen hat.
    7. Bestätigt der Käufer nicht binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist nach Annahme des Verkaufsangebots gemäß Absatz 2, dass er den geschuldeten Betrag an den Verkäufer überwiesen hat, wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen. Es gelten die Bestimmung in Absatz 11 und 12.
    8. Der Verkäufer hat den Zahlungseingang der futurum bank AG gegenüber zu bestätigen. Die Bestätigung soll binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist, nachdem der Käufer die Anweisung der Überweisung der futurum bank AG gegenüber bestätigt hat, erfolgen. Eine Zahlung an den Verkäufer von einem anderen als dem Referenzkonto des Käufers bewirkt nicht die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers, es sei denn der Verkäufer nimmt die Zahlung ausdrücklich innerhalb der in Satz 2 genannten Frist als Erfüllung an; die futurum bank AG fungiert hinsichtlich dieser Erklärung als Empfangsbote für den Käufer. Andernfalls bleibt die Pflicht des Käufers, den geschuldeten Betrag von seinem Referenzkonto auf das Referenzkonto des Verkäufers zu überweisen (siehe Absatz 5 Satz 3), bestehen, Zug um Zug gegen Rücküberweisung des vom Nicht-Referenzkonto des Käufers gezahlten Betrages durch den Verkäufer.
    9. Bestätigt der Verkäufer den Zahlungseingang nicht oder bestreitet er diesen, kann der Käufer von der futurum bank AG aufgefordert werden, binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist, einen Zahlungsnachweis in digitaler Form (z.B. durch ein Bildschirmfoto/Screenshot vom Kontoauszug) einzusenden (durch "Upload" auf der Detail-Website der Transaktion). Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen. Es gelten die Bestimmung in Absatz 11 und 12.
    10. Sendet der Käufer einen digitalen Zahlungsnachweis, wird der Verkäufer aufgefordert, den Zahlungseingang binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist zu bestätigen. Der Zahlungsnachweis des Käufers wird dem Verkäufer zusammen mit der Aufforderung übermittelt. Äußert sich der Verkäufer innerhalb der in Satz 1 genannten Frist nicht, wird der Käufer aufgefordert, binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist einen vom Käufer unterschriebenen Kontoauszug oder eine andere vom Käufer unterschriebene schriftliche Bestätigung seiner Bank, dass die Überweisung durchgeführt wurde, per Post an die futurum bank AG zu übersenden. Bestreitet der Verkäufer den Zahlungseingang innerhalb der in Satz 1 genannten Frist und kann er dies durch einen entsprechenden Kontoauszug in digitaler Form (siehe Absatz 9 oben) nachweisen, kann der Käufer von der futurum bank AG aufgefordert werden, seiner Bank binnen 5 Bankarbeitstagen einen Nachforschungsauftrag hinsichtlich der Überweisung zu erteilen und dies gegenüber der futurum bank AG nachzuweisen. Kommt der Käufer der Aufforderung zur Übersendung eines Kontoauszuges oder einer anderen schriftlichen Bestätigung oder der Aufforderung zur Erteilung eines Nachforschungsauftrages (oder des entsprechenden Nachweises gegenüber der futurum bank AG) nicht fristgerecht nach, kann die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen werden, wenn der Verkäufer nicht zwischenzeitlich doch noch den Zahlungseingang bestätigt hat. Es gelten die Bestimmung in Absatz 11, 12 und 13.
    11. Ein Abbruch der Transaktion auf dem P2P-Marktplatz gemäß Absatz 7, Absatz 9 oder Absatz 10 lässt die Verpflichtung der Kunden zur Erfüllung des auf dem P2P-Marktplatz geschlossenen Kaufvertrags unberührt. Wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz hiernach abgebrochen, ist eine Übertragung der gekauften Kryptoeinheiten an den Käufer durch die futurum bank AG nur möglich, wenn der Verkäufer gegenüber der futurum bank AG den Zahlungseingang noch bestätigt.
    12. Im Falle eines Abbruchs der Transaktion auf dem P2P-Marktplatz gemäß Absatz 7, Absatz 9 oder Absatz 10 werden die Kryptoeinheiten des Verkäufers wieder an diesen freigegeben und, falls der Verkäufer diese Option bei Einstellung des Angebotes gewählt hat, automatisch als neues Angebot zu gleichen Konditionen wieder auf dem P2P-Marktplatz eingestellt. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags und der dadurch eingegangenen Verpflichtungen wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten (siehe auch § 19 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Die futurum bank AG ist dem Käufer nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der dem Käufer daraus entsteht, dass der Käufer die Überweisung an den Verkäufer nicht rechtzeitig bestätigt oder nachweist und die futurum bank AG daraufhin bedingungsgemäß die Kryptoeinheiten des Verkäufers wieder an diesen freigibt.
    13. In dem Fall, dass der Käufer (im Falle des Absatzes 10 Satz 3) durch den unterschriebenen Kontoauszug oder die sonstige schriftliche Bestätigung oder (im Falle des Absatzes 10 Satz 4) durch das Ergebnis des Nachforschungsauftrags belegen kann, dass der geschuldete Betrag fristgerecht auf das Referenzkonto des Verkäufers überwiesen wurde, ist die futurum bank AG berechtigt, die geschuldete Anzahl an Kryptoeinheiten auf den Käufer zu übertragen. Die futurum bank AG behält sich vor, vor einer Übertragung der Kryptoeinheiten eine Authentifizierung des Käufers im Sinne des § 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzuführen. Mit seiner Registrierung ermächtigt der Kunde die futurum bank AG ausdrücklich, die geschuldete Anzahl an Kryptoeinheiten unter diesen Voraussetzungen an einen Käufer zu übertragen. Die futurum bank AG ist dem Verkäufer nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der dem Verkäufer daraus entsteht, dass die futurum bank AG die Kryptoeinheiten des Verkäufers unter den in diesem Absatz dargelegten Voraussetzungen an den Käufer überträgt.

    § 6 Zustandekommen und Erfüllung von Verträgen bei Kaufanfragen

    1. Findet ein Kunde ein ihn interessierendes Angebot eines anderen Kunden (oder der futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel) zum Kauf von Kryptoeinheiten, kann der Kunde dieses Angebot durch Anklicken des Links "verkaufen" (oder ähnlich) genauer betrachten. Möchte der an dem Angebot interessierte Kunde die Kaufanfrage annehmen, wählt er zunächst in einer neuen Eingabemaske aus, wie viele Kryptoeinheiten innerhalb der vom potentiellen Käufer angegebenen Spanne er verkaufen möchte.
    2. Sofern dem am Verkauf interessierten Kunden kein anderer potentieller Verkäufer durch Annahme der Kaufanfrage zuvorkommt, kann der Kunde durch Klicken des Buttons "jetzt verkaufen" (oder ähnlich) die Kaufanfrage annehmen. Durch das Klicken auf den Button "jetzt verkaufen” (oder ähnlich) erklärt der Verkäufer gegenüber der futurum bank AG verbindlich, dass er die Kaufanfrage annehmen möchte. Die futurum bank AG fungiert hinsichtlich der Annahmeerklärung des Verkäufers als Empfangsbote für den Käufer. Bereits mit dem Klicken des Buttons "jetzt verkaufen" (oder ähnlich) durch den Verkäufer ist demnach ein Kaufvertrag mit dem Käufer zustande gekommen (siehe § 4 Absatz 1 dieser Sonderbedingungen P2P-Marktplatz). Mit Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Verkäufer ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahl an Kryptoeinheiten auf den Käufer zu übertragen, und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
    3. Mit dem Klicken des Buttons "jetzt verkaufen" (oder ähnlich) durch den Verkäufer wird die Kaufanfrage aus dem P2P-Marktplatz entfernt, so dass sie von keinem anderen Kunden mehr angenommen werden kann.
    4. Der Verkäufer erhält unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrags am Bildschirm die Bestätigung, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
    5. Der Käufer wird von der futurum bank AG unverzüglich per E-Mail über die Annahme seines Angebotes und das Zustandekommen eines Kaufvertrags informiert und aufgefordert, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu überweisen. Der Käufer hat den geschuldeten Betrag von seinem Referenzkonto auf das Referenzkonto des Verkäufers zu überweisen. Als Verwendungszweck hat der Käufer eine von der futurum bank AG generierte Trade-ID anzugeben. Die Trade-ID sowie die Informationen zur Zahlungsmethode und zu den zu nutzenden Referenzkonten werden dem Käufer mit der in Satz 1 erwähnten E-Mail und auf der Detail-Website der Transaktion mitgeteilt.
    6. Der Käufer hat spätestens binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist nach Versand der in Absatz 5 Satz 1 erwähnten E-Mail die Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer anzuweisen und auf der Detail-Website der Transaktion zu bestätigen, dass er die Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer angewiesen hat.
    7. Bestätigt der Käufer nicht binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist nach Versand der in Absatz 5 Satz 1 erwähnten E-Mail, dass er den geschuldeten Betrag an den Verkäufer überwiesen hat, wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen. Es gelten die Bestimmung in Absatz 11 und 12.
    8. Der Verkäufer hat den Zahlungseingang der futurum bank AG gegenüber zu bestätigen. Die Bestätigung soll binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist, nachdem der Käufer die Anweisung der Überweisung der futurum bank AG gegenüber bestätigt hat, erfolgen. Eine Zahlung an den Verkäufer von einem anderen als dem Referenzkonto des Käufers bewirkt nicht die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers, es sei denn der Verkäufer nimmt die Zahlung ausdrücklich innerhalb der in Satz 2 genannten Frist gegenüber der futurum bank AG als Erfüllung an; die futurum bank AG fungiert hinsichtlich dieser Erklärung als Empfangsbote für den Käufer. Andernfalls bleibt die Pflicht des Käufers, den geschuldeten Betrag von seinem Referenzkonto auf das Referenzkonto des Verkäufers zu überweisen (Absatz 5 Satz 2), bestehen, Zug um Zug gegen Rücküberweisung des vom Nicht-Referenzkonto des Käufers gezahlten Betrages durch den Verkäufer. Bestätigt der Verkäufer den Zahlungseingang nicht oder bestreitet er diesen, kann der Käufer von der futurum bank AG aufgefordert werden, binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist, einen Zahlungsnachweis in digitaler Form (z.B. durch ein Bildschirmfoto/Screenshot vom Kontoauszug) einzusenden (durch "Upload" auf der Detail-Website der Transaktion). Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen. Es gelten die Bestimmung in Absatz 11 und 12.
    9. Sendet der Käufer einen digitalen Zahlungsnachweis, wird der Verkäufer aufgefordert, den Zahlungseingang binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist zu bestätigen. Der Zahlungsnachweis des Käufers wird dem Verkäufer zusammen mit der Aufforderung übermittelt. Äußert sich der Verkäufer innerhalb der in Satz 1 genannten Frist nicht, wird der Käufer aufgefordert, binnen der diesbezüglich im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis bestimmten Frist einen vom Käufer unterschriebenen Kontoauszug oder eine andere vom Käufer unterschriebene schriftliche Bestätigung seiner Bank, dass die Überweisung durchgeführt wurde, per Post an die futurum bank AG zu übersenden. Bestreitet der Verkäufer den Zahlungseingang innerhalb der in Satz 1 genannten Frist und kann er dies durch einen entsprechenden Kontoauszug in digitaler Form (siehe Absatz 9 oben) nachweisen, kann der Käufer von der futurum bank AG aufgefordert werden, seiner Bank binnen 5 Bankarbeitstagen einen Nachforschungsauftrag hinsichtlich der Überweisung zu erteilen und dies gegenüber der futurum bank AG nachzuweisen. Kommt der Käufer der Aufforderung zur Übersendung eines Kontoauszuges oder einer anderen schriftlichen Bestätigung oder der Aufforderung zur Erteilung eines Nachforschungsauftrages (oder des entsprechenden Nachweises gegenüber der futurum bank AG) nicht fristgerecht nach, kann die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen werden, wenn der Verkäufer nicht zwischenzeitlich doch noch den Zahlungseingang bestätigt hat. Es gelten die Bestimmung in Absatz 11, 12 und 13.
    10. Ein Abbruch der Transaktion auf dem P2P-Marktplatz gemäß Absatz 7, Absatz 9 oder Absatz 10 lässt die Verpflichtung der Kunden zur Erfüllung des auf dem P2P-Marktplatz geschlossenen Kaufvertrags unberührt. Wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz hiernach abgebrochen, ist eine Übertragung der gekauften Kryptoeinheiten an den Käufer durch die futurum bank AG nur möglich, wenn der Verkäufer gegenüber der futurum bank AG den Zahlungseingang noch bestätigt.
    11. Im Falle eines Abbruchs der Transaktion auf dem P2P-Marktplatz gemäß Absatz 7, Absatz 9 oder Absatz 10 werden die Kryptoeinheiten des Verkäufers wieder an diesen freigegeben. Falls der Käufer diese Option bei Einstellung des Angebotes gewählt hat, wird seine Kaufanfrage automatisch zu gleichen Konditionen wieder auf dem P2P-Marktplatz eingestellt. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags und der dadurch eingegangenen Verpflichtungen wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten (siehe auch § 19 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Die futurum bank AG ist dem Käufer nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der dem Käufer daraus entsteht, dass der Käufer die Überweisung an den Verkäufer nicht rechtzeitig bestätigt oder nachweist und die futurum bank AG daraufhin bedingungsgemäß die Kryptoeinheiten des Verkäufers wieder an diesen freigibt.
    12. In dem Fall, dass der Käufer (im Falle des Absatzes 10 Satz 3) durch den unterschriebenen Kontoauszug oder die sonstige schriftliche Bestätigung oder (im Falle des Absatzes 10 Satz 4) durch das Ergebnis des Nachforschungsauftrags belegen kann, dass der geschuldete Betrag fristgerecht auf das Referenzkonto des Verkäufers überwiesen wurde, ist die futurum bank AG berechtigt, die geschuldete Anzahl an Kryptoeinheiten auf den Käufer zu übertragen. Die futurum bank AG behält sich vor, vor einer Übertragung der Kryptoeinheiten eine Authentifizierung des Käufers im Sinne des § 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzuführen. Mit seiner Registrierung ermächtigt der Kunde die futurum bank AG ausdrücklich, die geschuldete Anzahl an Kryptoeinheiten unter diesen Voraussetzungen an einen Käufer zu übertragen. Die futurum bank AG ist dem Verkäufer nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der dem Verkäufer daraus entsteht, dass die futurum bank AG die Kryptoeinheiten des Verkäufers unter den in diesem Absatz dargelegten Voraussetzungen an den Käufer überträgt.

    § 7 Marktplatzgebühr

    1. Auf dem P2P-Marktplatz wird die Marktplatzgebühr (siehe § 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vom Verkäufer und vom Käufer jeweils zur Hälfte getragen. Der Käufer überweist dem Verkäufer den Kaufpreis abzüglich der hälftigen Marktplatzgebühr (Beispiel: Beträgt die Marktplatzgebühr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG 1 % des Werts der verkauften Kryptoeinheiten, hat der Käufer nur 99,5 % des Kaufpreises an den Verkäufer zu zahlen). Die futurum bank AG überträgt dem Käufer die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl an Kryptoeinheiten abzüglich der vollständigen Marktplatzgebühr (Fortsetzung Beispiel: Beträgt die Marktplatzgebühr 1 % der verkauften Kryptoeinheiten, erhält der Käufer von der futurum bank AG 99 % der gekauften Kryptoeinheiten).

    II. Sonderbedingungen C2C-Marktplatz

    § 1 Anwendungsbereich

    1. Diese Sonderbedingungen über den Crypto-to-Crypto Marktplatz ("Sonderbedingungen C2C-Marktplatz") betreffen den Crypto-to-Crypto Marktplatz ("C2C-Marktplatz") und setzen voraus, dass sich der Kunde gemäß § 11 bzw. § 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen authentifiziert hat. Die Abwicklung von über den C2C-Marktplatz abgeschlossenen Kaufverträgen gemäß diesen Sonderbedingungen C2C-Marktplatz kann nur erfolgen, wenn sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Voraussetzungen des vorangegangen Satzes erfüllen.
    2. Die futurum bank AG bietet einen C2C-Marktplatz an, auf dem Kunden von anderen Kunden Kryptoeinheiten eines Kryptowerts handeln können, wobei die Verkäufer Kryptoeinheiten (z.B. ETH) als Guthaben im Online-Wallet halten ("Kauf-Kryptoeinheiten"), und die Käufer dafür in Kryptoeinheiten eines bestimmten anderen Kryptowerts (z.B. BTC) bezahlen, die sie als Guthaben im Online-Wallet halten (" Bezahl-Kryptoeinheiten"). Die bei einem Kauf oder Verkauf von Kryptoeinheiten von Kryptowerten auf dem C2C-Marktplatz zugelassenen Handelspaarungen ergeben sich aus dem Kryptowerte-Verzeichnis.
    3. Wenn Transaktionen nach diesen Sonderbedingungen C2C-Marktplatz abgewickelt werden gelten die Sonderbedingungen P2P-Marktplatz entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Kaufgeschäfts bezüglich Kryptoeinheiten eines Kryptowerts gegen Euro ein Kaufgeschäft bezüglich Kryptoeinheiten eines Kryptowerts gegen Kryptoeinheiten eines anderen Kryptowerts rückt, soweit nicht in diesen Sonderbedingungen C2C-Marktplatz etwas Abweichendes geregelt ist. Die §§ 5 und 6 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz gelten allerdings nur, soweit auf sie in diesen Sonderbedingungen C2C-Marktplatz ausdrücklich Bezug genommen wird.
    4. Käufer im Sinne von § 5 Absatz 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Kunde, der Kauf-Kryptoeinheiten auf dem C2C-Marktplatz kauft und dafür einen anderen Kunden mit Bezahl-Kryptoeinheiten zu bezahlen hat, Verkäufer im Sinne von § 5 Absatz 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Kunde, der Kauf-Kryptoeinheiten auf dem C2C-Marktplatz verkauft und dafür von einem anderen Kunden Bezahl-Kryptoeinheiten zu erhalten hat. Entsprechend gelten die Kauf-Kryptoeinheiten stets als Kaufgegenstand im Sinne dieser Sonderbedingungen C2C-Marktplatz und die Bezahl-Kryptoeinheiten als Mittel zur Entrichtung des Kaufpreises.

    § 2 Risikohinweise zu Kryptowerten, keine Anlageberatung, Angemessenheitsprüfung auf bitcoin.de

    1. Die futurum bank AG prüft die auf dem C2C-Marktplatz angebotenen Kryptoeinheiten (inklusive der damit verbundenen Software und Protokolle) weder in technischer Hinsicht noch auf wirtschaftliche Substanz. Es obliegt daher den Käufern, sich selbst über die Chancen und vor allen Dingen über die Risiken zu informieren. Der Kunde erkennt mit diesen Sonderbedingungen C2C-Marktplatz diese Risiken an und nutzt den C2C-Marktplatz auf eigenes Risiko.
    2. Auf § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Risikohinweis) und § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Risikohinweise zu Kryptowerten, keine Anlageberatung, Angemessenheitsprüfung auf bitcoin.de) wird besonders hingewiesen.

    § 3 Angebote betreffend den Verkauf von Kryptoeinheiten auf dem C2C-Marktplatz

    1. Ein Kunde kann auf dem C2C-Marktplatz ein verbindliches Angebot zum Verkauf von Kryptoeinheiten eines Kryptowerts, welche er als Guthaben im Online-Wallet hält ("Kauf-Kryptoeinheiten"), veröffentlichen. Die entsprechende Eingabemaske wird angezeigt, nachdem in der Spalte "Verkaufen" Kriterien zur Filterung der angezeigten Verkaufsangebote eingegeben wurden, die von keiner bestehenden Kaufanfrage erfüllt werden.
    2. Der potentielle Verkäufer kann die Konditionen seines Angebots festlegen. Darunter fallen
      1. a) die Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten eines Kryptowerts (z.B. ETH), die der Verkäufer mit seinem Verkaufsangebot maximal zu verkaufen beabsichtigt ("max. Menge");
      2. b) die minimale Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten dieses Kryptowerts, die der Verkäufer mit seinem Verkaufsangebot zu verkaufen bereit ist ("min. Menge");
      3. c) die Anzahl an Bezahl-Kryptoeinheiten des anderen Kryptowerts (z.B. BTC), die der Verkäufer je einer Kauf-Kryptoeinheit (z.B. ETH) als Gegenleistung verlangt ("Kaufpreis");
      4. d) die Anzahl (insgesamt) an Bezahl-Kryptoeinheiten (z.B. BTC), die der Verkäufer bei einem entsprechenden Kaufpreis gemäß lit. c) oben für die maximal zu verkaufende Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten gemäß lit. a ) oben vom Käufer verlangen würde ("Volumen").
    3. Ein potentieller Verkäufer kann in den verschiedenen angebotenen Eingabemasken jeweils nur bestimmte der unter Absatz 2 genannten Konditionen festlegen. Da zwischen den einzelnen Konditionen eine mathematische Relation (z.B. Menge x Preis = Volumen) besteht, werden die übrigen Konditionen vom System automatisch berechnet.
    4. Die futurum bank AG wird dem potentiellen Verkäufer im Zuge der Erstellung des Verkaufsangebots zu Informationszwecken den Gegenwert der Anzahl an als Kaufpreis verlangten Bezahl-Kryptoeinheiten des Käufers (siehe Absatz 2 lit. d) oben), jeweils auf Grundlage des von der futurum bank AG für den jeweiligen Kryptowert ermittelten Kurses, in Euro anzeigen. Da der Kurs anhand eines gewichteten Durchschnitts der auf dem P2P-Marktplatz über einen bestimmten Zeitraum getätigten Handel des jeweiligen Kryptowerts gegen Euro ermittelt wird, unterliegt der Wert zum Teil hohen Schwankungen und spiegelt nur in seltenen Fällen den exakten Gegenwert wieder.
    5. Darüber hinaus kann der Verkäufer weitere Handelsoptionen festlegen, wie z.B. die Laufzeit des Angebots und die Wiedereinstellung von Angeboten bei denen ein Käufer nicht die maximale Anzahl gemäß Absatz 2 lit. a) erworben hat.

    § 4 Zustandekommen eines Kaufvertrages durch Annahme eines Verkaufsangebots auf dem C2C-Marktplatz

    1. Findet ein Kunde ein ihn interessierendes Angebot eines anderen Kunden (oder der futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel) zum Verkauf von Kauf-Kryptoeinheiten, kann der Kunde dieses Angebot durch Anklicken des Links "kaufen" (oder ähnlich) genauer betrachten. Möchte der an dem Angebot interessierte Kunde das Verkaufsangebot annehmen, wählt er zunächst in einer neuen Eingabemaske aus, wie viele Kauf-Kryptoeinheiten innerhalb der vom potentiellen Verkäufer angegebenen Spanne er kaufen möchte.
    2. Sofern dem am Kauf interessierten Kunden kein anderer potentieller Käufer durch Annahme des Verkaufsangebots zuvorkommt, kann der Kunde durch Klicken des Buttons "[Kryptoeinheiten] jetzt kaufen" (oder ähnlich) das Verkaufsangebot annehmen (vorausgesetzt er verfügt im Online-Wallet über ein ausreichendes und liquides (nicht gesperrtes) Guthaben an Bezahl-Kryptoeinheiten). Durch das Klicken auf den Button "[Kryptoeinheiten] jetzt kaufen" (oder ähnlich) erklärt der Käufer gegenüber der futurum bank AG verbindlich, dass er das Verkaufsangebot annehmen möchte. Die futurum bank AG fungiert hinsichtlich der Annahmeerklärung als Empfangsbote für den Verkäufer. Bereits mit dem Klicken des Buttons "[Kryptoeinheiten] jetzt kaufen" (oder ähnlich) durch den Käufer ist demnach ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer zustande gekommen. Mit Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Käufer verpflichtet, vereinbarungsgemäß Bezahl-Kryptoeinheiten als Kaufpreis auf den Verkäufer zu übertragen, und der Verkäufer ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten auf den Käufer zu übertragen. Die Übertragung erfolgt gemäß § 5 Absatz 5 dieser Sonderbedingungen C2C-Marktplatz.

    § 5 Erfüllung von Verträgen nach Annahme eines Verkaufsangebots auf dem C2C-Marktplatz

    1. Mit dem Klicken des Buttons "[Kryptoeinheiten] jetzt kaufen" (oder ähnlich) durch den Käufer wird das Verkaufsangebot automatisch aus dem C2C-Marktplatz entfernt, so dass es von keinem anderen Kunden mehr angenommen werden kann.
    2. Die zur Bezahlung des Kaufpreises erforderliche Anzahl an Bezahl-Kryptoeinheiten des Käufers wird mit Annahme des Verkaufsangebots durch den Käufer in seinem Kundenkonto automatisch gesperrt.
    3. Der Käufer wird von der futurum bank AG unmittelbar nach Annahme des Angebots am Bildschirm sowie zusätzlich per E-Mail über das Zustandekommen eines Kaufvertrags informiert.
    4. Der Verkäufer wird von der futurum bank AG unverzüglich per E-Mail über die Annahme seines Angebotes und das Zustandekommen eines Kaufvertrags informiert.
    5. Sodann werden von der futurum bank AG entsprechend der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer (i) Bezahl-Kryptoeinheiten als Kaufpreis auf den Verkäufer übertragen und im Online-Wallet als Kryptowert-Guthaben des Verkäufers ausgewiesen und (ii) die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl der Kauf-Kryptoeinheiten auf den Käufer übertragen und im Online-Wallet als Kryptowert-Guthaben des Käufers ausgewiesen.

    § 6 Angebote betreffend den Kauf von Kryptoeinheiten auf dem C2C-Marktplatz

    1. Ein Kunde kann auf dem C2C-Marktplatz ein verbindliches Angebot zum Kauf von Kauf-Kryptoeinheiten, welche Verkäufer als Guthaben im Online-Wallet halten, veröffentlichen. Die entsprechende Eingabemaske wird angezeigt, nachdem in der Spalte "Kaufen" Kriterien zur Filterung der angezeigten Verkaufsangebote eingegeben wurden, die von keinem bestehenden Verkaufsangebot erfüllt werden
    2. Der potentielle Käufer kann die Konditionen seines Angebots festlegen. Darunter fallen
      1. a) die Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten eines Kryptowerts (z.B. ETH), die der Käufer mit seiner Kaufanfrage maximal zu kaufen beabsichtigt ("max. Menge");
      2. b) die minimale Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten dieses Kryptowerts, die der Käufer mit seiner Kaufanfrage zu kaufen bereit ist ("min. Menge");
      3. c) die Anzahl an Bezahl-Kryptoeinheiten des anderen Kryptowerts (z.B. BTC), die der Käufer je einer zu kaufenden Kauf-Kryptoeinheit (z.B. ETH) als Gegenleistung anbietet (“Kaufpreis”);
      4. d) die Anzahl (insgesamt) an Bezahl-Kryptoeinheiten (z.B. BTC), die der Käufer bei einem entsprechenden Kaufpreis gemäß lit. c) oben für die maximal zu verkaufende Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten gemäß lit. a) oben an den Verkäufer zahlen würde ("Volumen").
    3. Ein potentieller Käufer kann in den verschiedenen angebotenen Eingabemasken jeweils nur bestimmte der unter Absatz 2 genannten Konditionen festlegen. Da zwischen den einzelnen Konditionen eine mathematische Relation (z.B. Menge x Preis = Volumen) besteht, werden die übrigen Konditionen vom System automatisch berechnet.
    4. Die futurum bank AG wird dem potentiellen Käufer im Zuge der Erstellung der Kaufanfrage zu Informationszwecken den Gegenwert der Anzahl an als Kaufpreis angebotenen Bezahl-Kryptoeinheiten des Käufers (siehe Absatz 2 lit. d) oben), jeweils auf Grundlage des von der futurum bank AG für den jeweiligen Kryptowert ermittelten Kurses, in Euro anzeigen. Da der Kurs anhand eines gewichteten Durchschnitts der auf dem P2P Marktplatz über einen bestimmten Zeitraum getätigten Handel des jeweiligen Kryptowerts gegen Euro ermittelt wird, unterliegt der Wert zum Teil hohen Schwankungen und spiegelt nur in seltenen Fällen den exakten Gegenwert wieder.
    5. Darüber hinaus kann der Käufer weitere Handelsoptionen festlegen, wie z.B. die Laufzeit des Angebots, die Wiedereinstellung von Angeboten bei denen ein Verkäufer nicht die maximale Anzahl gemäß Absatz 2 lit. a) veräußert hat.

    § 7 Zustandekommen eines Kaufvertrages durch Annahme einer Kaufanfrage auf dem C2C-Marktplatz

    1. Findet ein Kunde ein ihn interessierendes Angebot eines anderen Kunden (oder der futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel) zum Kauf von Kauf-Kryptoeinheiten, kann der Kunde dieses Angebot durch Anklicken des Links "[Kryptoeinheiten] verkaufen" (oder ähnlich) genauer betrachten. Möchte der an dem Angebot interessierte Kunde die Kaufanfrage annehmen, wählt er zunächst in einer neuen Eingabemaske aus, wie viele Kauf-Kryptoeinheiten innerhalb der vom potentiellen Käufer angegebenen Spanne er verkaufen möchte.
    2. Sofern dem am Verkauf interessierten Kunden kein anderer potentieller Verkäufer durch Annahme der Kaufanfrage zuvorkommt, kann der Kunde durch Klicken des Buttons "[Kryptoeinheiten] jetzt verkaufen" (oder ähnlich) die Kaufanfrage annehmen (vorausgesetzt er verfügt im Online-Wallet über ein ausreichendes und liquides (nicht gesperrtes) Guthaben des betreffenden Kryptowerts). Durch das Klicken auf den Button "[Kryptoeinheiten] jetzt verkaufen" (oder ähnlich) erklärt der Verkäufer gegenüber der futurum bank AG verbindlich, dass er die Kaufanfrage annehmen möchte. Die futurum bank AG fungiert hinsichtlich der Annahmeerklärung als Empfangsbote für den Käufer. Bereits mit dem Klicken des Buttons "[Kryptoeinheiten] jetzt verkaufen" (oder ähnlich) durch den Verkäufer ist demnach ein Kaufvertrag mit dem Käufer zustande gekommen. Mit Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, die vereinbarte Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten auf den Käufer zu übertragen, und der Käufer ist verpflichtet, vereinbarungsgemäß Bezahl-Kryptoeinheiten als Kaufpreis auf den Verkäufer übertragen. Die Übertragung erfolgt gemäß § 8 Absatz 5 dieser Sonderbedingungen C2C-Marktplatz.

    § 8 Erfüllung von Verträgen nach Annahme einer Kaufanfrage auf dem C2C-Marktplatz

    1. Mit dem Klicken des Buttons "[Kryptoeinheiten] jetzt verkaufen" (oder ähnlich) durch den Verkäufer wird die Kaufanfrage automatisch aus dem C2C-Marktplatz entfernt, so dass sie von keinem anderen Kunden mehr angenommen werden kann.
    2. Die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl zu verkaufender Kauf-Kryptoeinheiten wird mit Annahme der Kaufanfrage durch den Verkäufer in seinem Kundenkonto automatisch gesperrt.
    3. Der Verkäufer wird von der futurum bank AG unmittelbar nach Annahme des Angebots am Bildschirm sowie zusätzlich per E-Mail über das Zustandekommen eines Kaufvertrags informiert.
    4. Der Käufer wird von der futurum bank AG unverzüglich per E-Mail über die Annahme seines Angebotes und das Zustandekommen eines Kaufvertrags informiert.
    5. Sodann werden von der futurum bank AG entsprechend der Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer (i) die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl der Kauf-Kryptoeinheiten auf den Käufer übertragen und im Online-Wallet als Kryptowert-Guthaben des Käufers ausgewiesen und (ii) Bezahl-Kryptoeinheiten als Kaufpreis auf den Verkäufer übertragen und im Online-Wallet als Kryptowert-Guthaben des Verkäufers ausgewiesen.

    § 9 Marktplatzgebühr

    1. Auf dem C2C-Marktplatz wird die Marktplatzgebühr (siehe § 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vom Verkäufer und vom Käufer jeweils zur Hälfte getragen. Die futurum bank AG überträgt dem Käufer die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl an Kauf-Kryptoeinheiten abzüglich der hälftigen Marktplatzgebühr (Beispiel: Beträgt die Marktplatzgebühr 1 % der verkauften Kauf-Kryptoeinheiten, erhält der Käufer von der futurum bank AG 99,5 % der gekauften Kauf-Kryptoeinheiten). Entsprechend überträgt die futurum bank AG dem Verkäufer die im Kaufvertrag als Gegenleistung (Kaufpreis) festgelegte Anzahl an Bezahl-Kryptoeinheiten abzüglich der hälftigen Marktplatzgebühr (Beispiel: Beträgt die Marktplatzgebühr 1 % der verkauften Kauf-Kryptoeinheiten, erhält der Verkäufer von der futurum bank AG 99,5 % der als Gegenleistung (Kaufpreis) festgelegten Anzahl an Bezahl-Kryptoeinheiten).

    III. Sonderbedingungen Expresshandel

    § 1 Anwendungsbereich

    1. Diese Sonderbedingungen ("Sonderbedingungen Expresshandel") betreffen die beschleunigte Transaktionsabwicklung. Die Abwicklung von über den P2P-Marktplatz abgeschlossenen Kaufverträgen gemäß diesen Sonderbedingungen kann nur erfolgen, wenn der Käufer Inhaber eines Kontos bei der FIDOR ist, welches er gegenüber der futurum bank AG als Referenzkonto für den Handel mit Kryptoeinheiten auf dem P2P-Marktplatz angegeben hat ("Express-Kunden"). Diese Sonderbedingungen Expresshandel sind nicht anwendbar auf Käufe und Verkäufe, die nach den Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung (Teil B. – VI.) durchgeführt werden.
    2. Diese Sonderbedingungen ermöglichen dem Express-Kunden, die Dienstleistungen der futurum bank AG zur beschleunigten Transaktionsabwicklung ("Expresshandel") zu nutzen.
    3. Bei der beschleunigten Transaktionsabwicklung kooperiert die futurum bank AG mit der FIDOR und ist auf deren technische Systeme und Mitwirkung angewiesen. Eine ständige Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit dieser Systeme wird angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden. Die futurum bank AG haftet daher nicht für Schäden, die aufgrund von mangelnder Verfügbarkeit oder Fehlern der Systeme der FIDOR bzw. durch deren mangelnde Mitwirkung entstehen. Dies gilt nicht, soweit die futurum bank AG selbst vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ebenso haftet in solchen Fällen die FIDOR nur, soweit sie Vertragspflichten gegenüber dem Express-Kunden vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat.
    4. Wenn Transaktionen nach diesen Sonderbedingungen Expresshandel abgewickelt werden, gelten § 5 Absätze 2 bis 13 und § 6 Absätze 2 bis 13 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz nur, soweit auf sie in diesen Sonderbedingungen Expresshandel ausdrücklich Bezug genommen wird. § 3 Absatz 3 Satz 6 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz gilt ferner in diesem Falle nicht, an seine Stelle tritt § 7 Absatz 1 Satz 1 dieser Sonderbedingungen Expresshandel.

    § 2 Reservierung von Geldbeträgen für Kunden der FIDOR

    1. Der Express-Kunde kann einen Geldbetrag auf seinem Referenzkonto bei der FIDOR reservieren ("reservierter Betrag" oder "Reservierung"). Die Reservierung wird auf Vermittlung der futurum bank AG von der FIDOR durchgeführt. Sie dient der Absicherung einer späteren Kaufpreiszahlung (siehe § 7 Absatz 1 dieser Sonderbedingungen Expresshandel).
    2. Die futurum bank AG stellt dem Express-Kunden zur Durchführung der Reservierung im Login-Bereich auf bitcoin.de eine Eingabe-Maske zur Verfügung. In diese kann der Express-Kunde den zu reservierenden Betrag sowie die Reservierungsdauer eingeben. Die Reservierung muss abschließend vom Express-Kunden gegenüber der FIDOR mit einer mTAN oder mittels eines vergleichbaren Verfahrens autorisiert werden. Der Express-Kunde wird vor der erstmaligen Durchführung einer Reservierung auf die für die Reservierung nötige Übermittlung personenbezogener Daten an die FIDOR hingewiesen und kann dieser mit Wirkung für künftige Reservierungen zustimmen. Die Regelungen in § 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt. Ohne Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener Daten ist eine Reservierung nicht möglich. Der Express-Kunde kann ohne diese Zustimmung nur als Verkäufer die in diesen Sonderbedingungen Expresshandel beschriebenen Funktionen nutzen.
    3. Die Reservierung besteht – vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 – für den vom Express-Kunden eingegebenen Zeitraum, mindestens jedoch für 1 Stunde und maximal für 168 Stunden (entspricht 7 Tagen).
    4. Der Express-Kunde kann die Reservierung jederzeit auch vor Ablauf der angegeben Reservierungszeit im Login-Bereich auf bitcoin.de aufheben, soweit er den reservierten Betrag nicht zum Ankauf von Kryptoeinheiten verwendet hat. Die futurum bank AG behält sich vor, Reservierungen aus technischen Gründen vorzeitig ohne Zustimmung des Kunden aufzuheben. Hierüber wird die futurum bank AG die Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.
    5. Die Reservierung hat zur Folge, dass der Express-Kunde über den reservierten Betrag auf seinem Referenzkonto bei der FIDOR für die Dauer der Reservierung nicht verfügen kann. Konto-Verfügungen kann der Express-Kunde nur vornehmen, wenn nach der Verfügung auf seinem Referenzkonto mindestens der reservierte Betrag zuzüglich der Käufergebühr gemäß § 7 Absatz 1 dieser Sonderbedingungen Expresshandel verbleibt.
    6. Eine Reservierung setzt aus Sicherheitsgründen voraus, dass der Kunde eine 2-Faktor-Authentifizierung eingerichtet hat (vgl. § 8 Absatz 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

    § 3 Ermächtigung der FIDOR zur Überweisung von Geldern

    1. Mit Durchführung der Reservierung über den Login-Bereich auf bitcoin.de ermächtigt der Express-Kunde die FIDOR, im Zusammenhang mit Transaktionen auf dem P2P-Marktplatz Überweisungen von seinem Referenzkonto vorzunehmen, wenn die FIDOR von der futurum bank AG ein entsprechendes Signal sowie die erforderlichen Daten (insbesondere die Kontodaten des Empfängers und den zu überweisenden Betrag) erhält. Die Ermächtigung besteht nur bis zur Höhe des reservierten Betrags und nur während der Dauer der Reservierung. Ein entsprechendes Signal wird der FIDOR von der futurum bank AG nur dann übermittelt, wenn der Express-Kunde ein unter § 4 dieser Sonderbedingungen Expresshandel fallendes Verkaufsangebot durch Klicken des Buttons „jetzt sofort kaufen“ (oder ähnlich) angenommen hat oder wenn eine unter § 5 dieser Sonderbedingungen Expresshandel fallende Kaufanfrage des Express-Kunden durch Klicken des Buttons „jetzt sofort verkaufen“ (oder ähnlich) durch einen anderen Express-Kunden angenommen wurde (vgl. dazu §§ 4 und 5 dieser Sonderbedingungen Expresshandel). In diesem Fall wird die FIDOR den vereinbarten Kaufpreis vom Referenzkonto des Express-Kunden an den Verkäufer gemäß § 7 dieser Sonderbedingungen Expresshandel überweisen.
    2. Der reservierte Betrag wird nach Durchführung dieser Überweisung um den überwiesenen Betrag vermindert. Den verbleibenden reservierten Betrag kann der Express-Kunde für weitere Kaufvertragsabschlüsse mittels der „jetzt sofort kaufen“-Funktion (§ 4 dieser Sonderbedingungen Expresshandel) bzw. für die Hervorhebung von Kaufanfragen (§ 5 dieser Sonderbedingungen Expresshandel) verwenden.

    § 4 Nutzung der „jetzt sofort kaufen“-Funktion bei Annahme von Verkaufsangeboten

    1. Hat ein Express-Kunde ein Verkaufsangebot eingestellt, welches er entweder an die Nutzung der „jetzt-sofort-kaufen“-Funktion durch den potentiellen Käufer geknüpft hat oder bei dem er dem potentiellen Käufer die Möglichkeit eingeräumt hat, die „jetzt-sofort-kaufen“-Funktion zu nutzen, so wird dieses Verkaufsangebot durch die Anzeige eines FIDOR-Logos auf dem P2P-Marktplatz besonders hervorgehoben. Ein anderer Express-Kunde, der einen Betrag in ausreichender Höhe gemäß § 2 dieser Sonderbedingungen Expresshandel reserviert hat, kann ein solches Verkaufsangebot mittels Klicken auf den Button „jetzt sofort kaufen“ (oder ähnlich) annehmen, sofern der reservierte Betrag zur Deckung des Kaufpreises ausreichend ist und dem Express-Kunden kein anderer (Express-)Kunde durch Annahme des Verkaufsangebots zuvorkommt - z.B. durch Klicken des Buttons „jetzt sofort kaufen“- oder „jetzt kaufen“ (oder ähnlich).
    2. Mit dem Klicken auf den Button „jetzt sofort kaufen“ (oder ähnlich) kommt ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer zustande (vgl. dazu auch § 5 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz). Der Kaufvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass dessen Abwicklung gemäß § 7 Absatz 7 dieser Sonderbedingungen Expresshandel abgebrochen wird. Die Abwicklung dieser Verträge wird von der futurum bank AG gemäß § 7 dieser Sonderbedingungen Expresshandel vorgenommen; insoweit gelten die §§ 5, 6 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz nicht.

    § 5 Absicherung und Hervorhebung von Kaufanfragen

    1. Hat der Express-Kunde einen Betrag gemäß § 2 dieser Sonderbedingungen Expresshandel reserviert, kann dieser Betrag auch zur beschleunigten Abwicklung der von ihm eingestellten Kaufanfragen verwendet werden. Diese Option kann der Express-Kunde in seinem Nutzerbereich auf dem P2P-Marktplatz jederzeit aktivieren bzw. deaktivieren. Die Kaufanfragen des Kunden werden dann gemäß Absatz 2 durch die Anzeige eines FIDOR-Logos auf dem P2P-Marktplatz besonders hervorgehoben. Mit der Hervorhebung des Angebots wird den anderen Kunden signalisiert, dass für diese Kaufanfrage ein ausreichender reservierter Betrag zur beschleunigten Zahlungsabwicklung zur Verfügung steht. Möchte der Express-Kunde Kaufanfragen für Kryptoeinheiten mehrerer verschiedener Kryptowerte einstellen, so kann er in seinem Nutzerbereich festlegen, in welchem Verhältnis er den reservierten Betrag zur Absicherung und Hervorhebung von Kaufanfragen für welche Kryptowerte nutzen möchte.
    2. Voraussetzung für die Hervorhebung einer Kaufanfrage ist, dass der nach § 2 dieser Sonderbedingungen Expresshandel reservierte Betrag zur Deckung des Höchstkaufpreises der Kaufanfragen nebst einem Betrag in Höhe der in § 7 dieser Sonderbedingungen Expresshandel erwähnten Käufergebühr ausreicht. Höchstkaufpreis ist der Betrag, der zum Ankauf der in der Kaufanfrage festgelegten Maximalmenge an Kryptoeinheiten zu zahlen wäre. Bei mehreren Kaufanfragen des Express-Kunden werden Kaufanfragen nur hervorgehoben, wenn der reservierte Betrag zur Deckung der Summe der jeweiligen Höchstkaufpreise der Angebote ausreicht.
    3. Reicht der reservierte Betrag nicht zur Deckung sämtlicher Kaufanfragen des Kunden aus, werden nur diejenigen Kaufanfragen hervorgehoben, bei denen der reservierte Betrag zur Deckung der Summe der jeweiligen Höchstkaufpreise ausreicht. Dabei werden die Kaufanfrage bzw. die Kaufanfragen bevorzugt, bei der bzw. bei denen der Express-Kunde einen höheren Ankaufspreis pro Kryptoeinheit (Kurs) vorgesehen hat. (Es wird also zunächst die Kaufanfrage mit dem höchsten Ankaufspreis hervorgehoben, sofern der reservierte Betrag zur Deckung des Höchstkaufpreises ausreicht, dann die Kaufanfrage mit dem nächsthöchsten Ankaufspreis, sofern der reservierte Betrag auch noch zur Deckung des Höchstkaufpreises dieser Kaufanfrage ausreicht usw.) Reicht der reservierte Betrag zur Deckung des Höchstkaufpreises einer Kaufanfrage nicht aus, wird diese Kaufanfrage nicht hervorgehoben. Wird eine Kaufanfrage nicht hervorgehoben, da der noch verfügbare reservierte Betrag zur Deckung dieser Kaufanfrage nicht ausreicht, wird stets die Kaufanfrage mit dem nächsthöheren Ankaufspreis hervorgehoben, wenn der reservierte Betrag zur Deckung dieser Kaufanfrage ausreicht. Solange noch ein Teil des reservierten Betrags übrig bleibt, wird stets weiter geprüft, ob noch eine weitere Kaufanfrage hervorgehoben werden kann. Sog. Teilausführungen bis zur Höhe des reservierten Betrags werden nicht angeboten.
    4. Existieren mehrere Kaufanfragen eines Kunden, bei denen der angebotene Kaufpreis pro Kryptoeinheit gleich hoch ist und von denen mindestens eine gemäß Absatz 3 nicht hervorgehoben werden kann, so wird bei ausreichender Deckung zunächst die Kaufanfrage mit der höchsten Maximalkaufmenge hervorgehoben, dann die mit der nächsthöheren usw. Reicht die Deckung für eine Kaufanfrage nicht aus, wird bei ausreichender Deckung die Kaufanfrage mit der nächsthöheren Maximalkaufmenge hervorgehoben. Zwischen mehreren Kaufanfragen eines Kunden, bei denen sowohl der gebotene Kaufpreis pro Kryptoeinheit als auch die Maximalkaufmenge gleich hoch sind, werden die jeweils älteren bevorzugt.
    5. Der Express-Kunde kann trotz Hervorhebung seiner Kaufanfragen den nach § 2 dieser Sonderbedingungen Expresshandel reservierten Betrag für die Annahme von Verkaufsangeboten (vgl. § 4 dieser Sonderbedingungen Expresshandel) verwenden. Tut er dies, so erfolgt eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4. Gegebenenfalls ändert sich die Hervorhebung seiner Kaufanfragen entsprechend.
    6. Die Hervorhebung der Kaufanfrage endet 30 Minuten vor Ende der Reservierung oder wenn die Reservierung aufgehoben wird (vgl. § 2 Absatz 4 dieser Sonderbedingungen Expresshandel).
    7. Express-Kunden können diese Kaufanfrage als Verkäufer mittels Klicken auf den Button „jetzt sofort verkaufen“ (oder ähnlich) annehmen. Mit dem Klicken auf den Button „jetzt sofort verkaufen“ (oder ähnlich) kommt ein Kaufvertrag mit dem Käufer zustande. Der Kaufvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass dessen Abwicklung gemäß § 7 Absatz 7 dieser Sonderbedingungen Expresshandel abgebrochen wird. Die Abwicklung dieser Verträge wird von der futurum bank AG gemäß § 7 dieser Sonderbedingungen Expresshandel vorgenommen; insoweit gelten die §§ 5, 6 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz nicht.

    § 6 Beschränkung der Größe einzelner Verkaufsangebote

    1. Aus technischen Gründen kann mit einem einzelnen Verkaufsangebot nach diesen Sonderbedingungen Expresshandel maximal ein Kaufpreis von EUR 250.000 gefordert werden.
    2. Die weiteren Beschränkungen gemäß § 10 Absatz 6 und § 16 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.V.m. den „Trust-Level-Kriterien“ bleiben hiervon unberührt.
    3. Ein Express-Kunde kann jedoch – vorbehaltlich der in Absatz 2 erwähnten Beschränkungen – mehrere Verkaufsangebote einstellen, die in Summe den Betrag von EUR 250.000 überschreiten.

    § 7 Abwicklung von Kaufverträgen nach §§ 4 und 5 dieser Sonderbedingungen Expresshandel

    1. Nach Abschluss eines Kaufvertrages nach § 4 bzw. § 5 dieser Sonderbedingungen Expresshandel veranlasst die FIDOR (nach einem entsprechenden Signal der futurum bank AG) die Überweisung des Kaufpreises abzüglich der hälftigen Marktplatzgebühr (vgl. § 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vom Referenzkonto des Käufers auf das Referenzkonto des Verkäufers. Weiterhin berechnet die FIDOR dem Käufer eine Gebühr nach jedem Abschluss eines Kaufvertrages („Käufergebühr“). Die Höhe dieser Käufergebühr kann dem Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG entnommen werden. Die Käufergebühr wird zusammen mit dem Kaufpreis auf dem bei der FIDOR unterhaltenen Referenzkonto reserviert und bei Durchführung der Transaktion dem Referenzkonto des Käufers entsprechend belastet.
    2. Ist auch der Verkäufer Inhaber eines Kontos bei der FIDOR, welches er gegenüber der futurum bank AG als Referenzkonto für den Handel mit Kryptoeinheiten auf dem P2P-Marktplatz angegeben hat und für einen Kauf im Sinne dieser Sonderbedingungen Expresshandel ausgewählt hat, so wird dem Verkäufer der ihm zustehende Betrag in der Regel bankarbeitstäglich innerhalb weniger Minuten nach der Abbuchung beim Käufer von der FIDOR gutgeschrieben. Die FIDOR berechnet in diesem Fall vom Verkäufer eine Gebühr nach jedem Abschluss eines Kaufvertrages („Verkäufergebühr“). Die Höhe dieser Verkäufergebühr kann dem Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG entnommen werden. Die Verkäufergebühr wird dem Referenzkonto des Verkäufers nach erfolgter Gutschrift des Kaufpreises entsprechend belastet.
    3. Nutzt der Verkäufer als Referenzkonto ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut, veranlasst die FIDOR (nach einem entsprechenden Signal der futurum bank AG) die Überweisung des dem Verkäufer zustehenden Betrags auf das Referenzkonto des Verkäufers. In diesem Zusammenhang gelten im Verhältnis zum Käufer die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Fidor Bank AG“ in der jeweils gültigen Fassung. Die darin enthaltenen „Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr im In- und Ausland“ gelten dabei sinngemäß. Der Verkäufer ist in diesem Zusammenhang verantwortlich für die vollständige und richtige Hinterlegung der Angaben zu seinem Referenzkonto. Im Übrigen haftet die FIDOR im Zusammenhang mit der Überweisung auf ein Referenzkonto bei einem anderen Kreditinstitut nicht für Schäden, die von der FIDOR nicht zu vertreten sind. Ein Zahlungseingang auf dem aus Sicht der FIDOR fremden Referenzkonto wird daher nicht garantiert.
    4. Erhält die futurum bank AG von der FIDOR die Bestätigung, dass die Überweisung von ihr ausgeführt wird ("positive Antwort"), so überträgt die futurum bank AG die im Kaufvertrag festgelegte Anzahl an Kryptoeinheiten (vgl. §§ 3, 5 und 6 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz) abzüglich der Marktplatzgebühr (vgl. § 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) auf den Käufer und weist diese als Guthaben des Käufers aus. Eine Bestätigung des Verkäufers, dass der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen ist, ist zur Übertragung der Kryptoeinheiten nicht erforderlich. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Ausführungen von Absatz 3.
    5. Teilt die FIDOR der futurum bank AG mit, dass die Überweisung nicht ausgeführt wurde bzw. wird ("negative Antwort"), wiederholt die futurum bank AG das Signal (vgl. Absatz 1). Bleibt die FIDOR bei ihrer negativen Antwort, wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen. Bei Annahme eines Verkaufsangebotes (vgl. § 4 dieser Sonderbedingungen Expresshandel) wird dieses zu den bisherigen Konditionen auf dem P2P-Marktplatz wiedereingestellt, eine Übertragung der Kryptoeinheiten an den Käufer erfolgt nicht. In diesem Fall erfolgt der Abbruch der Transaktion innerhalb von maximal 15 Minuten nach Abschluss des Kaufvertrages. Es gelten die Bestimmung in Absatz 7.
    6. Erhält die futurum bank AG auf ihre Aufforderung an die FIDOR überhaupt keine Antwort (z. B. wegen Kommunikationsstörungen), stellt die futurum bank AG Nachforschungen darüber an, ob die Überweisung von der FIDOR durchgeführt wurde oder nicht. Falls nötig wird die FIDOR erneut aufgefordert, die Überweisung durchzuführen. Wenn die futurum bank AG innerhalb von 8 Arbeitsstunden (gemeint sind Stunden an Bankarbeitstagen zwischen 8:00 und 17:00 Uhr) keine Bestätigung der Überweisung erhält, wird die Transaktion auf dem P2P-Marktplatz abgebrochen. Bei Annahme eines Verkaufsangebotes (vgl. § 4 dieser Sonderbedingungen Expresshandel) erfolgt keine erneute Einstellung auf dem P2P-Marktplatz, auch eine Übertragung der Kryptoeinheiten an den Käufer erfolgt nicht. Die Kryptoeinheiten, welche vom Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrages an den Käufer übertragen werden sollten, werden in der Zeit bis zur endgültigen Entscheidung über den Status der Überweisung von der futurum bank AG gesperrt und sind für den Verkäufer nicht verfügbar. Es gelten die Bestimmungen in Absatz 7.
    7. Im Falle eines Abbruchs der Transaktion auf dem P2P-Marktplatz gemäß Absatz 5 oder Absatz 6 entfällt die Wirksamkeit des Kaufvertrags und die dadurch eingegangenen Verpflichtungen werden hinfällig (siehe § 4 Absatz 2 und § 5 Absatz 7 dieser Sonderbedingungen Expresshandel). Die futurum bank AG ist weder dem Käufer noch dem Verkäufer zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der dem Käufer bzw. dem Verkäufer daraus entsteht, dass die Wirksamkeit des Kaufvertrags entfällt und die dadurch eingegangenen Verpflichtungen hinfällig geworden sind und die futurum bank AG daraufhin bedingungsgemäß die Kryptoeinheiten des Verkäufers wieder an diesen freigibt.
    8. Die in den Absätzen 5 und 6 beschriebenen Fälle sind Ausnahmefälle und werden in aller Regel nur durch nicht absehbare technische Fehler verursacht. Die futurum bank AG informiert die Kunden in diesen Fällen zeitnah über den Status bzw. Abbruch der Transaktion.

    § 8 Haftung und Haftungsausschluss

    1. Die futurum bank AG haftet nicht für von der FIDOR zu vertretende Schäden im Zusammenhang mit einer Transaktion im Sinne dieser Sonderbedingungen Expresshandel.

    IV. Sonderbedingungen futurum-Marktplatz

    1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich, Grundlagen

    § 1 Anwendungsbereich und allgemeine Grundlagen

    1. Diese Sonderbedingungen zum futurum-Marktplatz ("Sonderbedingungen futurum-Marktplatz") betreffen den futurum-Marktplatz, auf dem die futurum bank AG Kundenaufträge als Eigenhändler durchführt und jeweils als Gegenpartei des Kunden bei einer Kauf- oder Verkaufsorder auftritt. Die Abwicklung von über den futurum-Marktplatz abgeschlossenen Kaufverträgen gemäß dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz kann nur erfolgen, wenn der Kunde auch ein Express-Kunde im Sinne des § 1 der Sonderbedingungen Expresshandel ist.
    2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden folgende Regelungen keine Anwendung: § 17 (Marktplatzgebühr); § 18 findet Anwendung, soweit diese Sonderbedingungen futurum-Marktplatz keine anderweitigen Regelungen treffen. Von den Sonderbedingungen Expresshandel finden folgende Regelungen keine Anwendung: § 1 (Anwendungsbereich) und § 5 (Absicherung und Hervorhebung von Kaufanfragen); § 4 (Nutzung der „jetzt sofort kaufen“-Funktion bei Annahme von Verkaufsangeboten) findet entsprechend Anwendung, soweit diese Sonderbedingungen futurum-Marktplatz keine anderweitigen Regelungen treffen.
    3. Diese Sonderbedingungen futurum-Marktplatz ermöglichen dem Kunden, die Dienstleistungen der futurum bank AG in ihrer Funktion als Eigenhändler unter Verwendung des Expresshandels auf dem futurum-Marktplatz zu nutzen. Soweit die futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel auf anderen Marktplätzen agiert, sind die Sonderbedingungen des jeweiligen anderen Marktplatzes anwendbar.
    4. Die futurum bank AG in ihrer Funktion als Eigenhändlerin tritt gegenüber ihren Kunden als Gegenpartei im Handel von Eigenhandels-Kryptowerten auf und verkauft an ihre Kunden oder kauft von ihren Kunden zu von der futurum bank AG festgelegten Kursen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Eigenhandels-Kryptoeinheiten über den bzw. auf dem futurum-Marktplatz.

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz bezeichnet der Ausdruck:

    1. "Eigenhandels-Kryptoeinheit": Kryptoeinheiten eines Eigenhandels-Kryptowerts
    2. "Eigenhandels-Kryptowert": einen Kryptowert, der auf dem von der futurum bank AG betriebenen futurum-Marktplatz ge- bzw. verkauft werden kann. Das Verzeichnis der Eigenhandels-Kryptowerte befindet sich in Form einer Aufstellung in dem entsprechenden Abschnitt des Kryptowerte-Verzeichnisses. Die futurum bank AG behält sich vor, die betreffenden Eigenhandels-Kryptowerte jederzeit wieder aus dem Verzeichnis zu streichen und den Handel mit bestimmten Eigenhandels-Kryptowerten einzustellen oder anderweitig zu beschränken;
    3. "Expresshandelsfunktion": die beschleunigte Transaktionsabwicklung durch die futurum bank AG unter Mitwirkung der FIDOR, bei welcher durch einmaliges Betätigen des jeweiligen Expresshandel-Buttons für Kauf ("jetzt-sofort-kaufen" (oder ähnlich)) oder Verkauf ("jetzt-sofort-verkaufen" (oder ähnlich)) unmittelbar ein Kaufvertrag zwischen den Parteien (Käufer oder Verkäufer) zustande kommt und im Fall eines Verkaufs der futurum bank AG eine Überweisung vom Referenzkonto des Kunden auf ein Konto der futurum bank AG ausgelöst wird (vgl. auch die Sonderbedingungen Expresshandel);
    4. "futurum Quote": einen von der futurum bank AG einem Kunden angebotenen, verbindlichen Kaufpreis pro ausgewiesener Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten ("Kurs") (bestehend aus bestimmtem Kaufpreis und bestimmtem Volumen vorgegebener Stückelung), zu dem die futurum bank AG zur Durchführung einer Transaktion unter den jeweils ausgewiesenen Konditionen bereit ist;
    5. "Gegenorder": eine verbindliche Erklärung des Kunden im Sinne eines Angebots an die futurum bank AG, gerichtet auf die Durchführung einer Transaktion zu vom Kunden gegenüber der futurum bank AG vorgeschlagenen Konditionen;
    6. "Handelsbuch": eine Übersicht von Positionen (Kauf und Verkauf) der futurum bank AG in Eigenhandels-Kryptoeinheiten, die die futurum bank AG in Handelsabsicht hält;
    7. "Kaufpreis": den (Gesamt-)Preis in Euro zu dem eine Transaktion vollzogen wird;
    8. "Order": eine verbindliche Erklärung des Kunden an die futurum bank AG gerichtet auf die Annahme eines Angebots der futurum bank AG zu einer mit einem futurum Quote ausgewiesenen Transaktion zu den in einem futurum Quote ausgewiesenen Konditionen;
    9. "Parteien": den Kunden und die futurum bank AG, die jeweils als Käufer oder Verkäufer an einer Transaktion beteiligt sind, und die FIDOR;
    10. "Transaktion": den Kauf oder Verkauf von Eigenhandels-Kryptoeinheiten, der gemäß diesen Sonderbedingungen futurum-Marktplatz zwischen der futurum bank AG und dem Kunden zustande kommt;
    11. "Transaktionsvolumen": die Summe der für eine Transaktion auf Grundlage dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz zu erbringenden Zahlungen inkl. aller Gebühren der futurum bank AG. Für die Nutzung der Expresshandel-Funktion können gegenüber der FIDOR gesonderte Gebühren anfallen;
    12. "Übertragung" (auch als "übertragen"): die Gutschrift von Eigenhandels-Kryptoeinheiten der futurum bank AG als Guthaben des Käufers im Online-Wallet oder von Eigenhandels-Kryptoeinheiten des Verkäufers als Guthaben der futurum bank AG im Online-Wallet.

    2. Dienstleistung der futurum bank AG (Eigenhandel)

    § 3 Ermöglichung des Erwerbs und Verkaufs von Eigenhandels-Kryptoeinheiten im Wege des Eigenhandels

    1. Die futurum bank AG bietet in ihrer Funktion als Eigenhändlerin Kunden die Möglichkeit, auf dem futurum-Marktplatz Eigenhandels-Kryptoeinheiten gegen Zahlung eines Geldbetrags unmittelbar von der futurum bank AG zu kaufen oder an die futurum bank AG zu verkaufen. Der Kaufpreis dieser Transaktionen wird dabei von der futurum bank AG zunächst durch Veröffentlichung von futurum Quotes gekoppelt an das ausgewiesene Transaktionsvolumen öffentlich bzw. im internen Kunden-Bereich des futurum-Marktplatzes bekanntgegeben. Der Kunde kann grundsätzlich innerhalb der in § 5 Absatz 2 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz genannten Frist (unter den dort genannten Einschränkungen) das Angebot der futurum bank AG zum Kauf oder Verkauf der angezeigten Volumina der Eigenhandels-Kryptoeinheiten annehmen, wodurch unmittelbar der Abschluss eines wirksamen Vertrages zum Kauf oder Verkauf von Eigenhandels-Kryptoeinheiten mit der futurum bank AG zu den im futurum Quote ausgewiesenen Konditionen bewirkt wird.

    § 4 Verfügbarkeit der Leistungen

    1. Der Handel von Eigenhandels-Kryptowerten mit der futurum bank AG über futurum-Marktplatz ist grundsätzlich zu den im Kryptowerte-Verzeichnis angegebenen Zeiten ("Handelszeiten") möglich.
    2. Die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit dieser Handelszeiten wird nicht garantiert. Insbesondere kann es beim Betrieb des futurum-Marktplatzes zu Problemen oder Ausfällen der technischen Systeme der futurum bank AG, der FIDOR oder eines Dritten, soweit diese für die Durchführung des Handels notwendig sind, kommen. Die futurum bank AG ist bei einer Unterbrechung (ungeachtet, ob aus den in Satz 2 genannten oder anderen (z. B. Wartungsarbeiten, höhere Gewalt) Gründen) zur Einschränkung des Handels, insbesondere der Handelszeit nach Absatz 1, nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB berechtigt.
    3. Ungeachtet der in Absatz 1 dargestellten Handelszeiten ist es dem Kunden jederzeit möglich, den futurum-Marktplatz einzusehen und dort neue Orders zu platzieren bzw. platzierte Orders zu entfernen oder (durch Entfernung und Platzierung einer neuen Order) zu ändern. Eine Ausführung von außerhalb der Handelszeiten platzierten Orders erfolgt mit Beginn der nächsten Handelszeit, soweit die futurum bank AG nicht zuvor angenommen und ausgeführt hat.

    § 5 futurum Quotes und ihre Gültigkeit sowie weitere Einschränkungen

    1. Die futurum bank AG veröffentlicht auf der Website des futurum-Marktplatzes den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung besten futurum Quote.
    2. Alle auf bitcoin.de registrierten Kunden erhalten nach Aufruf des futurum-Marktplatzes verschiedene futurum Quotes (typischerweise jeweils auf den Kauf und auf den Verkauf gerichtet, einschließlich des besten futurum Quotes), in denen der Kauf- bzw. Verkaufspreis und die zugehörige Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten (ggf. als Stückelung) angezeigt werden. Diese futurum Quotes sind für die Dauer ihrer Anzeige gültig und für die futurum bank AG verbindlich (auf § 3 Absatz 2 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz wird hingewiesen). Ein futurum Quote verliert seine Gültigkeit und wird aus den als verfügbar angezeigten futurum Quotes entfernt (i) wenn die futurum bank AG bereits auf einen angezeigten futurum Quote eine Transaktion mit einem Kunden durchgeführt hat oder (ii) wenn ein futurum Quote aus anderen Gründen entfernt wird. Der Kunde wird vor der endgültigen und verbindlichen Durchführung einer Transaktion ausdrücklich auf den dieser Transaktion zugrundeliegenden futurum Quote und damit insbesondere auf den Kaufpreis und die Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten dieser Transaktion hingewiesen und hat diese daraufhin ausdrücklich zu bestätigen. Nachfolgende futurum Quotes können von früheren futurum Quotes erheblich abweichen.
    3. Alle futurum Quotes gelten grundsätzlich für nur eine Transaktion. Erhält die futurum bank AG von mehreren Kunden Orders in Bezug auf einen futurum Quote, werden diese chronologisch nach Priorität auf Grundlage des Zeitstempels bearbeitet. Das bedeutet, dass die früher auf einen futurum Quote abgegebene Order zu einer Transaktion führt und danach eingehende Orders nicht angenommen werden.
    4. Die futurum bank AG behält sich das Recht vor, sämtliche oder einzelne angezeigte futurum Quotes jederzeit zu entfernen, zu aktualisieren oder neue, ersetzende futurum Quotes zu veröffentlichen. Frühere futurum Quotes verlieren damit jeweils ihre Gültigkeit.
    5. Bei außergewöhnlichen (insbesondere Markt-) Bedingungen bleibt der futurum bank AG das Recht vorbehalten, sämtliche (wenn der Gesamtmarkt betroffen ist) oder bestimmte (wenn nur einzelne Kryptowerte betroffen sind) futurum Quotes zu entfernen und keine weiteren futurum Quotes zu veröffentlichen, um sich nicht unangemessenen Marktrisiken auszusetzen.

      Insbesondere folgende Ereignisse stellen außergewöhnliche Bedingungen dar:

      • Zwei Transaktionen innerhalb von einer Stunde mit einem Preisunterschied von 10 % oder mehr;
      • Änderung des (Markt-)Preises des Kryptowerts von mehr als 10 %;
      • Handelsvolumina, die das in 30 Tagen durchschnittlich gehandelte Volumen in einem bestimmten Kryptowert um mehr als 30 % übersteigen.
    6. Wenn die gesamte bei der futurum bank AG vorhandene Menge der jeweiligen Eigenhandels-Kryptoeinheit verkauft wurde, kann die futurum bank AG lediglich einen Kaufpreis angeben. Im Fall, dass die futurum bank AG keine weiteren Käufe von Eigenhandels-Kryptoeinheiten tätigen möchte (einschließlich einer unzureichenden Reservierung von Geldbeträgen durch die futurum bank AG bei der FIDOR), ist sie berechtigt lediglich Verkaufsangebote anzugeben.

    § 6 Mistrades

    1. Bei der Nutzung des futurum-Marktplatzes kann es zu fehlerhaften Transaktionen mit erheblichen Abweichungen vom Marktpreis ("Mistrades") kommen.
    2. Ein Mistrade liegt insbesondere vor, wenn der in einem futurum Quote benannte Preis erheblich von dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses marktgerechten Preis abweicht, z.B. wegen
      • eines technischen Fehlers des Systems des futurum-Marktplatzes,
      • eines Irrtums bei der Einstellung eines futurum Quotes in das Handelsbuch,
      • eines Bedienungsfehlers,
      • Fehlerhaftigkeit der ggf. von Dritten bezogenen Daten,
      • der Berichtigung eines Preises eines von der futurum bank AG getätigten Ausgleichsgeschäfts,
      • der Aufhebung oder Rückabwicklung eines von der futurum bank AG getätigten Ausgleichsgeschäfts.
    3. Zum Zwecke der Feststellung des marktgerechten Preises verwendet die futurum bank AG anerkannte und marktübliche Berechnungsmethoden unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Marktlage.
    4. Die Erheblichkeit der Preisabweichung und damit einen Mistrade stellt die futurum bank AG nach billigem Ermessen ausdrücklich fest. Die futurum bank AG wird den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.
    5. Die futurum bank AG hat das Recht zur Aufhebung und Rückabwicklung eines Mistrades bis 16 Uhr des Folgetages einer Transaktion. Die futurum bank AG wird den Kunden unverzüglich per E-Mail über die Ausübung dieses Rechts in Kenntnis setzen.

    3. Pflichten der Kunden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Handel auf dem futurum-Marktplatz

    § 7 Persönliche Voraussetzungen zur Teilnahme am Handel auf dem futurum-Marktplatz

    1. Die futurum bank AG richtet sich mit ihrem Angebot zum Handel mit Eigenhandels-Kryptoeinheiten ausdrücklich und ausschließlich an zugelassene Personen im Sinne von § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Die Vereinbarung zur Teilnahme an der Eigenhandelsfunktionalität des futurum-Marktplatzes erfolgt im Rahmen der Vereinbarung der übrigen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Registrierung des Kunden.
    3. Eine Kauftransaktion kann der Kunde erst nach Einrichtung eines reservierten Betrags auf dessen FIDOR-Referenzkonto durchführen. Auf die diesbezüglichen Regelungen in den Sonderbedingungen Expresshandel wird hingewiesen.

    § 8 Besondere Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten zur Teilnahme am Handel auf dem futurum-Marktplatz

    Kunden können bei Anwendung der Sonderbedingungen Trading-API auch mittels Nutzung einer Trading-API automatisiert am Handel auf dem futurum-Marktplatz teilnehmen, sofern dies nicht in den Geschäftsbedingungen im Übrigen ausgeschlossen ist.

    § 9 Unzulässigkeit zweckwidriger oder unbefugter Nutzung

    Eine unbefugte Nutzung im Sinne des § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine zweckwidrige Nutzung sind nicht zulässig. Eine zweckwidrige Nutzung liegt insbesondere vor, wenn:

    • der Kunde in Absprache mit Dritten oder eigenständig die Preisfindung auf dem futurum-Marktplatz beeinflusst oder zu beeinflussen versucht,
    • der Kunde in Zusammenhang mit oder durch den Handel auf dem futurum-Marktplatz Straftaten begeht oder zu begehen versucht,
    • der Kunde ohne ausdrückliche Autorisierung durch die futurum bank AG außerhalb der Vorgaben zur Nutzung der Funktionen automatisiert Marktdaten über Eigenhandels-Kryptowerte von dem futurum-Marktplatz abruft,
    • der Kunde ohne ausdrückliche Autorisierung außerhalb der Vorgaben zur Nutzung der Funktionen durch die futurum bank AG Marktdaten über Eigenhandels-Kryptowerte von dem futurum-Marktplatz veröffentlicht.

    § 10 Nutzungssperre

    Die futurum bank AG hat das Recht zur Sperrung des Zugangs zum futurum-Marktplatz, wenn die futurum bank AG eine unbefugte oder zweckwidrige Nutzung feststellt. Auf § 8 Absatz 12 und 13 der sowie auf § 22 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.

    4. Ablauf des Handels auf dem futurum-Marktplatz bei Verkaufsangeboten

    § 11 Angebot für den Verkauf von Kryptowerten im Wege des Eigenhandels auf dem futurum-Marktplatz

    1. Die futurum bank AG veröffentlicht auf dem futurum-Marktplatz einen futurum Quote, der auf den Verkauf von Eigenhandels-Kryptoeinheiten gerichtet ist. Der futurum Quote enthält einen Preis und eine Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten, die die futurum bank AG zu diesem Preis zu verkaufen bereit ist, sowie einen daraus resultierenden Gesamtpreis.
    2. Alle bei bitcoin.de registrierten Kunden haben auf dem futurum-Marktplatz die Möglichkeit neben dem öffentlichen futurum Quote eingeschränkte Einsicht in das Handelsbuch der futurum bank AG zu erhalten. Der Kunde erhält dort verschiedene Kurse, zu denen die futurum bank AG bereit ist, einen Verkauf von Eigenhandels-Kryptoeinheiten an den Kunden zu tätigen.
    3. Ein futurum Quote ist für den angezeigten Zeitraum ein verbindliches Angebot an einen unbestimmten Personenkreis (sog. offerta ad incertas personas). Auf § 5 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz und den dortigen Ausführungen zu Beschränkungen des futurum Quotes wird hingewiesen.

    § 12 Zustandekommen des Kaufvertrags – Order des Kunden

    1. Der Kunde kann zu einem der futurum Quotes handeln und damit die Order zum Kaufvertrag und den Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der futurum bank AG und dem Kunden wirksam und bindend herbeiführen, wenn der Kunde zuvor auf seinem FIDOR-Referenzkonto eine Reservierung mindestens in Höhe des resultierenden Transaktionsvolumens vorgenommen hat.
    2. Der Kaufpreis ergibt sich aus dem futurum Quote und ist die Kombination des Kurses und der dem futurum Quote bzw. der Order zugrundeliegenden Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten. Der dem Kunden ausgewiesene Verkaufspreis enthält sämtliche Gebühren gegenüber der futurum bank AG, sodass der Kunde die ausgewiesene Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten ohne Abzüge erhält. Etwaige sonstige Gebühren oder Transaktionskosten, insbesondere für die Nutzung der Expresshandelsfunktion gegenüber der FIDOR, ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
    3. Der Kaufvertrag kommt mit dem Klicken auf den entsprechenden ["jetzt-sofort-kaufen"](oder ähnlich) Button und der sofortigen Bestätigung zustande.
    4. Mit dem Klicken des ["jetzt-sofort-kaufen"](oder ähnlich) Buttons und nach sofortiger Bestätigung durch den Kunden wird der futurum Quote unverzüglich aus dem futurum-Marktplatz entfernt und durch einen neuen futurum Quote ersetzt; der futurum bank AG bleibt es unbenommen, keinen weiteren Quote zu veröffentlichen, insbesondere, wenn der zuletzt angenommene Quote der letzte Quote einer Angebotsstaffel war.
    5. Der Käufer erhält unmittelbar nach dem Klicken des ["jetzt-sofort-kaufen"](oder ähnlich) Buttons auf dem Bildschirm eine Bestätigung über das Zustandekommen des Kaufvertrags.
    6. Die futurum bank AG als Verkäufer setzt den Käufer außerdem unverzüglich per E-Mail über das Zustandekommen des Kaufvertrags in Kenntnis.

    § 13 Erfüllung und Abwicklung des Kaufvertrages

    1. Mit dem Klicken des ["jetzt-sofort-kaufen"](oder ähnlich) Buttons und der sofortigen Bestätigung veranlasst der Käufer zugleich die Zahlung des Kaufpreises von der FIDOR an die futurum bank AG, indem die FIDOR den Kaufpreis vom Konto des Käufers abbucht und einem Konto der futurum bank AG gutschreibt.
    2. Damit bewirkt der Käufer zugleich seine wesentliche vertragliche Pflicht der Kaufpreiszahlung.
    3. Die futurum bank AG veranlasst unverzüglich die Übertragung der vereinbarten Eigenhandels-Kryptoeinheiten auf den Käufer.
    4. Die futurum bank AG als Verkäufer schuldet dem Käufer die Übertragung der aus dem Kaufvertrag resultierenden, bestimmten Anzahl von Eigenhandels-Kryptoeinheiten und damit nur einen der Gattung nach bestimmten Gegenstand i. S. v. § 4 Absatz 2 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz.
    5. Auf § 7 Absatz 5, 6 und 7 der Sonderbedingungen Expresshandel wird explizit hingewiesen; diese finden in Bezug auf Leistungsstörungen Anwendung.

    5. Ablauf des Handels auf dem futurum-Marktplatz bei Kaufanfragen

    § 14 Angebot für den Kauf von Kryptowerten

    1. Die futurum bank AG veröffentlicht auf dem futurum-Marktplatz grundsätzlich einen futurum Quote, der auf den Kauf von Kryptowerten gerichtet ist. Der futurum Quote enthält einen Preis und eine Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten, die die futurum bank AG zu diesem Preis zu kaufen bereit ist, sowie einen daraus resultierenden Gesamtpreis.
    2. Alle bei bitcoin.de registrierten Kunden haben auf dem futurum-Marktplatz die Möglichkeit neben dem öffentlichen futurum Quote eingeschränkte Einsicht in das Handelsbuch der futurum bank AG zu erhalten. Der Kunde erhält dort verschiedene Kurse, zu denen die futurum bank AG bereit ist, einen Ankauf von Eigenhandels-Kryptoeinheiten vom Kunden zu tätigen.
    3. Ein futurum Quote ist für den angezeigten Zeitraum ein verbindliches Angebot an einen unbestimmten Personenkreis (sog. offerta ad incertas personas). Auf § 5 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz und die dortigen Ausführungen zu Beschränkungen des futurum Quotes wird hingewiesen.

    § 15 Zustandekommen des Kaufvertrags

    1. Der Kunde kann zu einem der futurum Quotes handeln und damit die Order zum Kaufvertrag und den Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der futurum bank AG und dem Kunden wirksam und bindend herbeiführen, wenn dem Kunden die in einem futurum Quote angegebene Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten als Guthaben auf bitcoin.de uneingeschränkt zur Verfügung steht.
    2. Der Kaufpreis ergibt sich aus dem futurum Quote und ist die Kombination des Kurses und der dem futurum Quote bzw. der Order zugrundeliegenden Menge an Eigenhandels-Kryptoeinheiten. Der dem Kunden ausgewiesene Kaufpreis enthält sämtliche Gebühren gegenüber der futurum bank AG, sodass der Kunde den ausgewiesenen Geldbetrag ohne Abzüge erhält. Etwaige sonstige Gebühren oder Transaktionskosten, insbesondere für die Nutzung der Expresshandelsfunktion gegenüber der FIDOR, ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
    3. Der Kaufvertrag kommt mit dem Klicken auf den entsprechenden ["jetzt-sofort-verkaufen"](oder ähnlich) Button und der sofortigen Bestätigung zustande. Auf den Vorbehalt der auflösenden Bedingung und § 5 Absatz 7 der Sonderbedingungen Expresshandel wird hingewiesen.
    4. Mit dem Klicken des ["jetzt-sofort-verkaufen"](oder ähnlich) Buttons und nach sofortiger Bestätigung durch den Kunden wird der futurum Quote aus dem futurum-Marktplatz entfernt und durch einen neuen futurum Quote ersetzt; der futurum bank AG bleibt es unbenommen, keinen weiteren Quote zu veröffentlichen, insbesondere, wenn der zuletzt angenommene Quote der letzte Quote der Angebotsstaffel war.
    5. Der Verkäufer erhält unmittelbar nach dem Klicken des ["jetzt-sofort-verkaufen"](oder ähnlich) Buttons auf dem Bildschirm eine Bestätigung über das Zustandekommen des Kaufvertrags.
    6. Die futurum bank AG als Käufer setzt den Verkäufer außerdem unverzüglich per E-Mail über das Zustandekommen des Kaufvertrags in Kenntnis.

    § 16 Erfüllung und Abwicklung des Kaufvertrags

    1. Mit dem Klicken des ["jetzt-sofort-verkaufen"](oder ähnlich) Buttons und der sofortigen Bestätigung veranlasst der Verkäufer die Übertragung der aus dem Kaufvertrag resultierenden, bestimmten Eigenhandels-Kryptoeinheiten aus seinem Guthaben auf bitcoin.de zugunsten der futurum bank AG. Auf § 7 Sonderbedingungen Expresshandel, der entsprechend gilt, wird hingewiesen.
    2. Damit bewirkt der Käufer zugleich seine wesentliche vertragliche Pflicht der Übertragung der aus dem Kaufvertrag resultierenden, bestimmten Eigenhandels-Kryptoeinheiten.
    3. Der Verkäufer schuldet der futurum bank AG als Käufer die Übertragung der aus dem Kaufvertrag resultierenden, bestimmten Anzahl von Eigenhandels-Kryptoeinheiten und damit nur einen der Gattung nach bestimmten Gegenstand i. S. v. § 4 Absatz 2 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz.
    4. Die futurum bank AG veranlasst nach der wirksamen Übertragung der Eigenhandels-Kryptoeinheiten zu ihren Gunsten die Zahlung des Kaufpreises auf das vom Kunden eingerichtete Referenzkonto. Eine Zahlung des Kaufpreises in bar oder auf ein anderes als das vom Kunden zuvor angegebene Konto sind ausgeschlossen. Auf § 7 Sonderbedingungen Expresshandel, der entsprechend gilt, wird hingewiesen.
    5. Auf § 7 Absatz 5, 6 und 7 der Sonderbedingungen Expresshandel wird explizit hingewiesen; diese finden in Bezug auf Leistungsstörungen Anwendung.

    6. Ablauf des Handels bei Gegenorder des Kunden

    § 17 Gegenorder des Kunden

    1. Nachdem der Kunde die verschiedenen futurum Quotes im Sinne des §§ 11 bzw. 14 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz geprüft hat, kann er neben der Durchführung der in den Abschnitten 4. und 5. dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz dargestellten Transaktionen auch eine Gegenorder an die futurum bank AG über den futurum-Marktplatz platzieren.
    2. Die Gegenorder eines Kunden wird stets in das Handelsbuch der futurum bank AG aufgenommen. Im Falle einer Gegenorder, die auf den Kauf von Eigenhandels-Kryptoeinheiten gerichtet ist, wird die Gegenorder der futurum bank AG nur angezeigt, wenn das FIDOR-Referenzkonto des Kunden die entsprechende Reservierung gemäß §§ 2 und 6 Sonderbedingungen Expresshandel aufweist. Für die Reihenfolge der gegenüber der futurum bank AG angezeigten Gegenorders des Kunden wird auf § 5 Sonderbedingungen Expresshandel hingewiesen, wobei für die Gegenorder im Eigenhandel auf dem futurum-Marktplatz zu berücksichtigen ist, dass die futurum bank AG die Gegenorder nach wirtschaftlicher Attraktivität berücksichtigen kann und regelmäßig wird.
    3. Bei der Platzierung einer Gegenorder kann der Kunde den Preis der Order frei bestimmen. Die Menge der Gegenorder muss (wie bei einem futurum Quote, vgl. § 2 Absatz 4 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz) einer von der futurum bank AG vorgegebenen Stückelung entsprechen und ist nicht frei wählbar.
    4. Der Kunde hat die Möglichkeit eine gegenüber der futurum bank AG platzierte Gegenorder jederzeit zu entfernen oder (durch Entfernung und Platzierung einer neuen Gegenorder) zu ändern, sofern nicht zuvor die futurum bank AG die Gegenorder des Kunden angenommen hat.

    § 18 Ausführbarkeit der Gegenorder und Zustandekommen des Kaufvertrags

    1. Hat ein Kunde eine Gegenorder eingestellt, prüft die futurum bank AG ihrerseits die wirtschaftliche Attraktivität und Ausführbarkeit der Gegenorder bzw. deren Gegenstand.
    2. Kommt die futurum bank AG nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Gegenorder hinreichend wirtschaftlich attraktiv und ausführbar ist und nimmt sie diese an, erfolgt eine Bestätigung an den Kunden nach deren Vollzug.
    3. Kommt die futurum bank AG nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Gegenorder zu für den Kunden günstigeren als von ihm in der Gegenorder vorgeschlagenen Konditionen möglich ist, so setzt die futurum bank AG den Kunden darüber unverzüglich und ausdrücklich in Kenntnis bevor eine Gegenorder durch die futurum bank AG angenommen wird.
    4. Eine Bestätigung der Gegenorder durch die futurum bank AG gegenüber dem Kunden steht einer verbindlichen Annahme eines Angebots mittels Expresshandelsfunktion gleich.
    5. Mit Bestätigung der Annahme der Gegenorder durch die futurum bank AG kommt der Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande.
    6. Handelt es sich bei der Gegenorder um eine Verkaufsorder, gelten die §§ 14 ff. dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz entsprechend für die Erfüllung und Abwicklung der zugehörigen Transaktion.
    7. Handelt es sich bei der Gegenorder um eine Kauforder, gelten die §§ 11 ff. dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz entsprechend für die Erfüllung und Abwicklung der zugehörigen Transaktion.

    § 19 Nichtausführbarkeit der Gegenorder und Verbleib im Handelsbuch

    1. Hat ein Kunde eine Gegenorder eingestellt, prüft die futurum bank AG ihrerseits die Ausführbarkeit dieser Order, vgl. § 18 Absatz 1 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz.
    2. Kommt die futurum bank AG nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Gegenorder nicht ausführbar ist oder sie am Abschluss der Transaktion und dem Vollzug der Gegenorder kein Interesse hat, erfolgt keine gesonderte Information an den Kunden.
    3. Eine nicht ausgeführte oder nicht ausführbare Gegenorder des Kunden verbleibt im Handelsbuch der futurum bank AG sichtbar bis
      • die Order nach Prüfung durch die futurum bank AG ausführbar und angenommen wird und die Vorschrift des § 18 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz entsprechend zur Anwendung kommt,
      • das vom Kunden gesetzte Ablaufdatum verstreicht, oder
      • der Kunde die Gegenorder entfernt.
      Auf § 17 Absatz 2 dieser Sonderbedingungen futurum-Marktplatz wird hingewiesen.

    7. Kosten, Gebühren

    § 20 Preise und Kosten, Preis- und Leistungsverzeichnis

    1. Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen in Verbindung mit dem Handel von Eigenhandels-Kryptowerten sind in dem gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG offengelegt. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass ihm das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses im Internet auf bitcoin.de zur Verfügung gestellt wurden.
    2. Sofern im Zusammenhang mit einer Transaktion auf dem futurum-Marktplatz Gebühren, Provisionen, Entgelte oder Auslagen entstehen, hat diese der Kunde zu tragen.
    3. Die von der futurum bank AG auf dem futurum-Marktplatz in futurum Quotes ausgewiesenen Preise verstehen sich als Preise für die in einer Transaktion gehandelten Eigenhandels-Kryptoeinheiten, inklusive etwaiger Gebühren, Provisionen, Entgelte oder Auslagen; die futurum bank AG weist dem Kunden in der Kostenoffenlegung im Voraus (ex-ante) den Preis (Servicekosten und Produktkosten, Spread) aus.
    4. Für die Nutzung der Expresshandelsfunktion können dem Kunden Gebühren gegenüber der FIDOR entstehen. Etwaige Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen in Verbindung mit einer Leistung der FIDOR ergeben sich aus dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der FIDOR (verfügbar auf bitcoin.de). Diese hat der Kunde zu tragen.

    8. Regulatorische Pflichten der futurum bank AG

    § 21 Verhaltens- und Transparenzpflichten

    1. Eigenhandels-Kryptoeinheiten können von Deutschen oder Europäischen Gesetzgebungs- oder Aufsichtsorganen als Finanzinstrumente auch im Sinne anderer aufsichtsrechtlicher Vorschriften angesehen werden. Damit besteht die Möglichkeit, dass sie den Regeln der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (sog. MiFID II) und der Verordnung (EU) 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (sog. MiFIR) und damit verbundener Umsetzungsrechtsakte der Europäischen Union unterfallen.
    2. In den Fällen des Absatz 1 kann die futurum bank AG zukünftig zur weitergehenden Wahrung von Verhaltens- und Transparenzpflichten und damit zur Veröffentlichung von Informationen über den Handel von Eigenhandels-Kryptowerten verpflichtet sein. Die futurum bank AG wird die Kunden über das Eintreten solcher weitergehender Pflichten in Kenntnis setzen.

    § 22 Pfandrecht, Abtretungsausschluss

    1. Die futurum bank AG erwirbt an Rückzahlungsansprüchen des Kunden gegenüber der FIDOR, welche im Zusammenhang mit der dortigen Führung des Referenzkontos des Kunden entstehen, ein Pfandrecht zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der futurum bank AG gegenüber dem Kunden; Pfandrechte der FIDOR bleiben unberührt und sind vorrangig vor dem Pfandrecht der futurum bank AG.
    2. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.

    V. Sonderbedingungen Trading-API

    § 1 Anwendungsbereich

    1. Diese Sonderbedingungen ("Sonderbedingungen Trading-API") betreffen die Nutzung der "Trading-API".
    2. Die Sonderbedingungen Trading-API ermöglichen es dem API-Kunden, die Trading-API zum Kryptowerte-Handel zu nutzen.
    3. Soweit die Anwendbarkeit der Sonderbedingungen Expresshandel (Teil B – III.) nicht durch Regelungen dieser Sonderbedingungen Trading-API ausgeschlossen ist, gelten im Anwendungsbereich dieser Sonderbedingungen Trading-API auch die Sonderbedingungen Expresshandel.
    4. Auf § 13 Absatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen. Die futurum bank AG entwickelt die Trading-API fortwährend weiter. Der Kunde kann sich unter https://www.bitcoin.de/de/api/tapi/doc über den Umfang der zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Funktionalitäten informieren. Wenn weitere Funktionalitäten verfügbar sind, wird der Kunde unter https://www.bitcoin.de/de/api/tapi/doc und ggf. im Login-Bereich darauf hingewiesen. Erweiterungen oder Ergänzungen der Funktionalitäten lassen diese Sonderbedingungen Trading-API unberührt. Dem Kunden werden dadurch keine über diese Sonderbedingungen Trading-API hinausgehende Pflichten auferlegt.

    § 2 Funktion Trading-API

    1. Die futurum bank AG eröffnet dem API-Kunden über eine Schnittstelle (die "Trading-API") einen alternativen Zugang zu Funktionen der Marktplätze (z.B. Angebote abrufen, Angebote annehmen, eigene Angebote abgeben, eigene Angebote löschen), die allen Kunden auch über bitcoin.de zur Verfügung stehen. Die futurum bank AG stellt dem API-Kunden keine Software für den automatisierten Handel zur Verfügung. Die Implementierung der Trading-API (in Scripten, Software-Programmen etc.) erfolgt in eigener Verantwortung des API-Kunden.
    2. Der API-Kunde kann über die Trading-API u.a. Angebote abrufen und einstellen sowie Käufe und Verkäufe tätigen. Über eine geeignete Implementierung der Trading-API ist es dem API-Kunden z.B. möglich, regelmäßig in kurzen Zeitabständen automatisch Angebote abzurufen und Angebote unter bestimmten, von ihm selbst festgelegten Voraussetzungen über die Trading-API abzugeben oder anzunehmen. Eine nähere Beschreibung der angebotenen Funktionalitäten kann unter der URL https://www.bitcoin.de/de/api/tapi/doc eingesehen werden (siehe auch § 3 Absatz 4 dieser Sonderbedingungen Trading-API).
    3. Die Bestimmungen der Sonderbedingungen Expresshandel, in denen hinsichtlich des Zustandekommens eines Kaufvertrages auf das "Klicken" auf einen "Button" abgestellt wird (§ 4 Absatz 2 und § 5 Absatz 7 der Sonderbedingungen Expresshandel), sind mit der Maßgabe entsprechend anwendbar, dass rechtsverbindliche Willenserklärungen zum Abschluss eines Kaufvertrages statt durch das "Klicken" auf einen "Button" auch über die Schnittstelle "Trading-API" abgegeben werden können.

    § 3 Limitierung der Anzahl der API-Requests innerhalb eines Zeitraums

    1. Die Nutzung der Funktionalitäten der Trading-API (z.B. jeder Abruf von Angeboten, jedes Abgeben, Annehmen oder Löschen eines Angebots) erfolgt über sog. "API-Requests". Aus technischen Gründen wird die Anzahl der möglichen API-Requests" je Zeiteinheit beschränkt. Dies erfolgt über ein Kontingent an sog. "credits", welches durch API-Requests verbraucht und durch Zeitablauf wieder aufgefüllt wird. Das jeweils zur Verfügung stehende Kontingent hängt vom "Trust Level" des Kunden (vgl. § 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ab. § 14 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
    2. In jeder auf den API-Request folgenden sog. "API-Response" wird dem API-Kunden angezeigt, wie viele "credits" er noch zur Verfügung hat, ob und wie viele API-Requests er also mit den vorhandenen "credits" noch tätigen kann.
    3. Hat ein API-Kunde keine "credits" mehr, darf er keine API-Requests tätigen. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit dem Abzug weiterer "credits" bestraft, was zu einem "Negativ-Guthaben" an "credits" führen kann. Wiederholte und fortgesetzte Verstöße können zum vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss des API-Kunden von der Nutzung der Trading-API führen.
    4. Nähere Informationen finden sich unter https://www.bitcoin.de/de/api/tapi/doc. Die futurum bank AG behält sich vor, die technischen Details der Funktionalitäten der Trading-API und ihrer Nutzung anzupassen. Über eventuelle Anpassungen der Funktionalitäten und ihrer Nutzung wird der API-Kunde von der futurum bank AG per E-Mail oder anderweitig informiert. Eine solche Anpassung gilt jedoch nicht als Änderung dieser Sonderbedingungen Trading-API.

    § 4 Verschlüsselung der Trading-API

    1. Um die Trading-API zu nutzen, benötigt der API-Kunde ein persönliches elektronisches / digitales Schlüsselpaar, bestehend aus dem sog. "API-Key" und dem sog. "API-Secret". Dies dient der Authentifizierung und Identifizierung gegenüber der Trading-API.
    2. Ein API-Kunde kann sich auch mehrere Schlüsselpaare (jeweils bestehend aus einem API-Key und einem API-Secret) erstellen und bestimmten API-Keys bestimmte Funktionalitäten zuordnen. So kann ein API-Kunde z.B. ein Schlüsselpaar generieren, mit dem nur der Stand seines Kryptowerte-Kontos abgerufen werden kann. Ein solches Schlüsselpaar kann ein API-Kunde dann z.B. auf eigenes Risiko in Verbindung mit einer Software eines Drittanbieters nutzen (etwa mit einer App, die dem API-Kunden das Abrufen seines Kryptowerte-Kontostands von einem mobilen Endgerät aus ermöglicht).
    3. Sein API-Secret (oder ggf. seine API-Secrets) hat der API-Kunde streng vertraulich zu behandeln. Es obliegt dem Kunden, seinen API-Key (bzw. seine API-Keys) sperren zu lassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Unbefugte Zugriffsmöglichkeiten auf sein API-Secret (bzw. seine API-Secrets) hatten oder haben. Bestehen Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff ist die futurum bank AG berechtigt, den API-Key des API-Kunden zu sperren.
    4. Der API-Kunde ist selbst für die sichere Verwahrung seiner individuellen Kombination(en) aus API-Key(s) und API-Secret(s) verantwortlich. Der API-Kunde muss jede mögliche Sorgfalt walten lassen und alle geeigneten Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass unbefugte Personen keine Kenntnis seiner individuellen Kombination(en) aus API-Key(s) und API-Secret(s) erlangen. § 8 Absatz 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend.
    5. Nähere Informationen finden sich unter https://www.bitcoin.de/de/api/tapi/doc.

    § 5 Haftung und Haftungsausschluss

    Der API-Kunde wird darauf hingewiesen, dass die futurum bank AG nicht für Schäden haftet, die nicht von ihr, sondern von dem API-Kunden verursacht worden sind oder in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. Die futurum bank AG haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem API-Kunden durch eine etwaige fehlerhafte Implementierung der Trading-API (in Scripten, Software-Programmen etc.) durch den API-Kunden oder durch Dritte entstehen. Ebenso haftet die futurum bank AG nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine unzureichende Sicherung seiner Kombination(en) aus API-Key(s) und API-Secret(s) gegen eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte entstehen (vgl. § 4 Absatz 4 dieser Sonderbedingungen Trading-API).

    VI. Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung

    § 1 Anwendungsbereich

    1. Diese Sonderbedingungen ("Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung") betreffen SEPA-Echtzeitüberweisungen und setzen voraus, dass das Referenzkonto des Kunden das Senden und/oder den Empfang einer SEPA-Echtzeitüberweisung unterstützt und die futurum bank AG die entsprechende Bank freigeschaltet hat. Die Abwicklung von über den P2P-Marktplatz abgeschlossenen Kaufverträgen gemäß diesen Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen des vorangegangen Satzes sowohl hinsichtlich des Käufers als auch des Verkäufers erfüllt sind. Diese Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung sind nicht anwendbar auf Käufe und Verkäufe, die nach den Sonderbedingungen Expresshandel (Teil B. – III.) durchgeführt werden.
    2. Diese Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung ermöglichen dem Kunden, die Abwicklung von Zahlungen für Käufe und Verkäufe auf dem P2P-Marktplatz mittels einer SEPA-Echtzeitüberweisung vorzunehmen.
    3. Bei der Transaktionsabwicklung über das SEPA-Echtzeitüberweisung-Zahlungssystem ist die futurum bank AG auf die technischen Systeme sowie die Mitwirkung der an der Überweisung beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister angewiesen. Eine ständige Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit dieser Systeme und die erforderliche Mitwirkung der Banken und Zahlungsdienstleister kann von der futurum bank AG jedoch nicht garantiert werden. Die futurum bank AG haftet daher nicht für Schäden, die aufgrund von mangelnder Verfügbarkeit oder Fehlern der Systeme der an der Überweisung beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister bzw. durch deren mangelnde Mitwirkung entstehen. Dies gilt nicht, soweit die futurum bank AG selbst vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
    4. Wenn Transaktionen nach diesen Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung abgewickelt werden, gelten die §§ 5 und 6 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz nur, soweit auf sie in diesen Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung ausdrücklich Bezug genommen wird.
    5. Die futurum bank AG behält sich vor, zunächst nur Teile der in diesen Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung beschriebenen Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungen über das „SEPA Instant Payment” Zahlungssystem der Banken anzubieten. Wenn weitere Dienstleistungen verfügbar sind, wird der Kunde im Einzelfall darauf hingewiesen.

    § 2 Hervorhebung von Angeboten zur Abwicklung über SEPA-Echtzeitüberweisung

    1. Im Zuge der Erstellung eines Verkaufsangebots gemäß § 3 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz kann ein Kunde, dessen Referenzkonto den Empfang einer SEPA-Echtzeitüberweisung unterstützt, die Handelsoption „SEPA-Echtzeitüberweisung” auswählen. Im Zuge der Erstellung einer Kaufanfrage gemäß § 3 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz kann ein Kunde, dessen Referenzkonto das Senden einer SEPA-Echtzeitüberweisung unterstützt, die Handelsoption „SEPA-Echtzeitüberweisung” auswählen. Die Verkaufsangebote oder Kaufanfragen des Kunden werden dann gemäß Absatz 2 und Absatz 3 durch die Anzeige eines entsprechenden Icons auf dem P2P-Marktplatz besonders hervorgehoben.
    2. Voraussetzung für die Hervorhebung eines Verkaufsangebots ist, dass die Bank des Verkäufers SEPA-Echtzeitüberweisungen aktiv oder passiv unterstützt. Voraussetzung für die Hervorhebung einer Kaufanfrage ist, dass die Bank des Käufers SEPA-Echtzeitüberweisungen aktiv unterstützt.
    3. Voraussetzung für die Hervorhebung eines Angebots ist weiterhin, dass der Kaufpreis für die angebotene oder nachgefragte Menge an Kryptoeinheiten den jeweils im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis genannten Höchstbetrag für SEPA-Echtzeitüberweisungen nicht überschreitet.
    4. Beendet eine Bank die Unterstützung von SEPA-Echtzeitüberweisungen oder schränkt sie deren Nutzung ein, kann die futurum bank AG die vorgesehene Hervorhebung ohne weitere Information jederzeit beenden.

    § 3 Nutzung der SEPA-Echtzeitüberweisung Option bei Annahme von Angeboten

    1. Hat ein Kunde ein Angebot eingestellt, bei dessen Erstellung er gemäß § 2 dieser Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung die Handelsoption SEPA-Echtzeitüberweisung ausgewählt hat, wird dieses Angebot durch die Anzeige eines entsprechenden Icons auf dem P2P-Marktplatz besonders hervorgehoben. Ein anderer Kunde kann ein solches Angebot mittels Klicken auf den Button „jetzt via SEPA-Echtzeitüberweisung kaufen“ oder „jetzt via SEPA-Echtzeitüberweisung verkaufen“ (oder ähnlich) annehmen.
    2. Mit dem Klicken auf den Button „jetzt via SEPA-Echtzeitüberweisung kaufen“ oder „jetzt via SEPA-Echtzeitüberweisung verkaufen“ (oder ähnlich) kommt, sofern kein anderer Handelsteilnehmer dem Kunden durch Annahme der Kaufanfrage oder des Verkaufsangebots zuvorkommt, ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und seinem Handelspartner zustande. § 5 Absatz 2 Sätze 2 bis 4 bzw. § 6 Absatz 2 Sätze 2 bis 4 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz gelten entsprechend. Zwischen den Vertragsparteien gilt die Zahlungsmethode „SEPA-Echtzeitüberweisung” als vereinbart.
    3. Die Abwicklung dieser Verträge wird von der futurum bank AG gemäß § 4 dieser Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung vorgenommen.

    § 4 Abwicklung von Kaufverträgen nach § 3 dieser Sonderbedingungen SEPA-Echtzeitüberweisung

    1. Für Verkaufsangebote erfolgt die Abwicklung von Kaufverträgen, die gemäß § 3 zustande gekommen sind, entsprechend § 5 Absatz 5 - 13 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) die Zahlung des Kaufpreises mittels einer SEPA-Echtzeitüberweisung zu erfolgen hat und (ii) statt der dort in Bezug genommenen Fristen die im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis jeweils unter "SEPA-Echtzeitüberweisung" festgelegten Fristen gelten.
    2. Für Kaufanfragen erfolgt die Abwicklung von Kaufverträgen, die gemäß § 3 zustande gekommen sind, entsprechend § 6 Absatz 5 - 13 der Sonderbedingungen P2P-Marktplatz, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) die Zahlung des Kaufpreises mittels einer SEPA-Echtzeitüberweisung zu erfolgen hat und (ii) statt der dort in Bezug genommenen Fristen die im Fristen- und Wertgrenzenverzeichnis jeweils unter "SEPA-Echtzeitüberweisung" festgelegten Fristen gelten.

    Stand: August 2021

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG für den Expresshandel auf der Plattform bitcoin.de

    1 Geltungsbereich

    1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Fidor Bank AG, München (nachfolgend: "FIDOR"), in Bezug auf:

    (i) Kryptowert-Transaktionen auf dem sog. Peer-to-Peer Marktplatz (nachfolgend: "P2P-Marktplatz") der Internet-Handelsplattform bitcoin.de (gemäß den Sonderbedingungen P2P-Marktplatz), soweit sie mittels der Funktion Expresshandel (gemäß den Sonderbedingungen Expresshandel) durchgeführt werden, und

    (ii) Kryptowert-Transaktionen auf dem futurum-Marktplatz der Internet-Handelsplattform bitcoin.de (gemäß den Sonderbedingungen futurum-Marktplatz), auf dem die futurum bank AG Kundenaufträge als Eigenhändler durchführt und jeweils als Gegenpartei des Kunden bei einem Kauf- oder Verkaufsauftrag auftritt.

    Die oben genannten Sonderbedingungen sind Bestandteil der Besonderen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG und als solcher Bestandteil von deren Geschäftsbedingungen. Inhaltlich alleiniger Verantwortlicher für den Betrieb der in Ziffer 1.1 genannten Marktplätze und bitcoin.de sowie allen hierauf vorgehaltenen Inhalten ist ausschließlich und alleine die futurum bank AG. Es wird dem Kunden empfohlen, neben den Risikohinweisen in §§ 3 und 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG alle Informationen auf bitcoin.de über die Eigenschaften von Kryptowerten, über den Ablauf des von der futurum bank AG auf bitcoin.de angebotenen Handels sowie über die damit jeweils zusammenhängenden Risiken, insbesondere die Produktbeschreibung Bitcoins mit Risikoaufklärung, zu lesen und eventuell ergänzende Informationen einzuholen.

    1.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FIDOR für den Expresshandel auf der Plattform bitcoin.de werden den Kunden von der futurum bank AG im Auftrag der FIDOR auf bitcoin.de sowie über die vom Kunden der futurum bank AG gemäß § 10 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG mitgeteilte E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die Änderungen können vom Kunden in lesbarer Form gespeichert und ausgedruckt werden. Sie gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten per E-Mail oder in sonstiger Weise in Textform an die Adresse der futurum bank AG Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die futurum bank AG im Auftrag der FIDOR bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Änderungen per E-Mail oder in sonstiger Weise in Textform an die Adresse der futurum bank AG absenden. Erfolgt binnen der vorgenannten Frist kein Widerspruch des Kunden, gelten die Änderungen als durch den Kunden akzeptiert.

    1.3 Im Verhältnis zwischen dem Kunden, der ein Konto bei der FIDOR unterhält, und der FIDOR gelten darüber hinaus weiterhin die jeweils aktuellen "Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Fidor Bank AG" für Privat- bzw. Geschäftskunden, wie diese auf der Website der FIDOR zur Verfügung gestellt werden, sowie das ebenfalls dort veröffentlichte aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- bzw. Geschäftskunden.

    2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel mit Kryptowerten

    2.1 Die Teilnahme am Handel mit Kryptowerten ist auf den in § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG definierten Personenkreis beschränkt.

    2.2 Die FIDOR kann von Gesetzes wegen und aufgrund interner Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche weitere Nachweise von dem Kunden hinsichtlich seiner Identität verlangen, sofern dieser den Expresshandel nutzt oder nutzen möchte. Hierzu zählt unter anderem eine Authentifizierung mittels POSTIDENT Verfahren oder eines vergleichbaren Verfahrens in anderen Ländern. Falls der Kunde die vorgenannte Mitwirkungsverpflichtung oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt, steht der FIDOR das Recht zu, ihn vom Expresshandel im eigenen Ermessen auszuschließen.

    3 Risikohinweis, keine Anlageberatung, keine bestmögliche Ausführung

    3.1 Der Kunde erkennt an, dass der Handel mit Kryptowerten zu einer riskanten Handelsform am Finanzmarkt gezählt wird und nur für erfahrene Anleger geeignet ist.

    3.2 Der Kunde erkennt an, dass er die in Ziffer 1.1 genannten Marktplätze auf eigenes Risiko nutzt und dass die FIDOR in Verbindung mit der Teilnahme des Kunden an der Plattform bitcoin.de und dem Erwerb der Kryptoeinheiten keine Anlageberatung erbringt, sondern lediglich eine beschleunigte Zahlungsabwicklung ermöglicht. Bei den im Internet oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit den die in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich nicht um die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an den Kunden. Vielmehr handelt es sich um rechtlich unverbindliche Auskünfte oder Risikohinweise. Auf Ziffer 1.1 Satz 4 wird verwiesen.

    3.3 Der Kunde erkennt an, dass alle auf den in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen gestellten Preise/Kurse nicht den anderweitig im Markt und insbesondere in den für Kryptowerte jeweils herangezogenen Referenzmärkten verfügbaren Preisen/Kursen entsprechen müssen. Der Kunde erkennt daher an, dass seine auf den in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen erteilte Order ausschließlich über die futurum bank AG ausgeführt werden kann. Der Kunde nimmt daher ausdrücklich zur Kenntnis, dass die FIDOR im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht den Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen unterliegt. Dem Kunden ist bekannt, dass die FIDOR dementsprechend bei der Orderausführung als solcher nicht beteiligt ist. Eine Order des Kunden zu Kryptoeinheiten wird zu KEINEM Zeitpunkt auf einem organisierten Markt oder einem multilateralen Handelssystem ausgeführt.

    3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass er das Abwicklungsrisiko der Order trägt; soweit die futurum bank AG die Abwicklung der Geschäfte organisiert, wird sie als eigenständiger Dienstleister für den Kunden tätig. Eine Haftung der FIDOR für die Abwicklung der Order ist somit entsprechend Ziffer 4 nicht gegeben.

    4 Auftragserteilung

    Die Kryptoeinheiten von Kryptowerten werden auf den in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen angeboten. Die Auftragserteilung richtet sich nach den "Geschäftsbedingungen der futurum bank AG", welche von der futurum bank AG auf bitcoin.de zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend den Geschäftsbedingungen der futurum bank AG ist ausschließlich die futurum bank AG für den Vorgang der Vermittlung von Kryptoeinheiten zwischen Verkäufer und Käufer auf dem P2P-Marktplatz (Anlagevermittlung) verantwortlich sowie für die Abwicklung dieser Transaktion (post trade), namentlich die Lieferung der Kryptoeinheiten sowie, mit Ausnahme der unter Ziffer 8 dargestellten Option, die Abwicklung der Zahlung. Dies gilt entsprechend in den Fällen, in denen die futurum bank AG als Eigenhändler agiert. Die FIDOR übernimmt keine Haftung für die von der futurum bank AG treuhänderisch für deren Kunden verwalteten Bestände und das Risiko des Kunden hinsichtlich der futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel.

    5 Preise und Kosten

    Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen in Verbindung mit dem Handel von Kryptowerten sind in dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank (verfügbar auf bitcoin.de) offengelegt. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ihm das Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG im Internet auf bitcoin.de zur Verfügung gestellt wurde. Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der futurum bank AG erfolgen gemäß § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank.

    Die FIDOR berechnet im Rahmen der beschleunigten Transaktionsabwicklung im Expresshandel vom Käufer eine Gebühr nach jedem Abschluss eines Kaufvertrages („Käufergebühr“). Die Höhe dieser Käufergebühr können Sie dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank (verfügbar auf bitcoin.de) entnehmen. Die Käufergebühr wird zusammen mit dem Kaufpreis auf dem FIDOR-Referenzkonto des Käufers reserviert und bei Durchführung der Transaktion entsprechend belastet.

    Die FIDOR berechnet im Rahmen der beschleunigten Transaktionsabwicklung im Expresshandel dem Verkäufer eine Gebühr nach jedem Abschluss eines Kaufvertrages, falls der Verkäufer ein Konto bei der FIDOR als Referenzkonto für den Handel mit Kryptowerten angegeben hat („Verkäufergebühr“). Die Höhe dieser Verkäufergebühr können Sie dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank (verfügbar auf bitcoin.de) entnehmen. Nach erfolgter Gutschrift des Kaufpreises auf dem Konto bei der FIDOR wird die Verkäufergebühr belastet.

    6 Keine Einbeziehung der "Online-Wallets" in die Einlagensicherung der FIDOR

    Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die von der futurum bank AG für Kunden geführten Bestände an Kryptoeinheiten nicht der Einlagensicherung der deutschen Banken unterliegen. Bezüglich dieser Bestände, einschließlich der über den Expresshandel auf dem P2P-Marktplatz zum Verkauf angebotenen Bestände, gelten die Regelungen in den Geschäftsbedingungen der futurum bank.

    7 Haftungsregelungen

    7.1 Die Haftung der FIDOR ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die FIDOR auch bei leichter Fahrlässigkeit.

    7.1.1 Sofern die FIDOR in Verbindung mit dem Expresshandel bei leichter Fahrlässigkeit haftet, besteht die Haftung nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

    7.1.2 Die futurum bank AG haftet nicht für die von der FIDOR zu vertretenden Schäden. Die FIDOR haftet ausdrücklich nicht für Aktivitäten, Angebote, Dienstleistungen und sonstige Produkte der futurum bank AG. Das gilt für das Angebot eines sogenannten „Online-Wallets“ zur Aufbewahrung von Kryptoeinheiten oder die treuhänderische Hinterlegung von Kryptoeinheiten im Rahmen der Abwicklung von Kaufverträgen durch Lieferung bzw. Übertragung von Kryptoeinheiten oder, mit Ausnahme der unter Ziffer 8 dargestellten Option, die Zahlungsabwicklung. Für diese und sonstige Aktivitäten, Angebote, Dienstleistungen und Produkte ist ausschließlich die futurum bank AG verantwortlich.

    7.1.3 Die FIDOR haftet insbesondere nicht für solche Schäden, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs-, Terrorismus- oder Naturereignisse, nachteilige Marktbedingungen oder einen Ausfall oder eine Fehlfunktion technischer Systeme oder Computeranlagen, auf die die FIDOR keinen Einfluss hat.

    7.1.4 Die FIDOR übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der vom Kurslieferanten zur Verfügung gestellten Kursdaten zu einem Kryptowert.

    7.2 Rechte des Kunden gegenüber der FIDOR können, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt, nicht abgetreten oder verpfändet werden. Die FIDOR ist auch in diesem Falle berechtigt, ihre Rechte gegenüber dem Kunden (einschließlich ihrer Rechte an Guthaben oder offenen Forderungen) abzutreten und zu verpfänden.

    7.3 Höhere Gewalt wird wie folgt definiert: partielle Streiks oder Generalstreiks firmeninterner oder -externer Natur, Aussperrungen, Sturm, welchen Ursprungs auch immer, Erdbeben, Feuer, Gewitter, Überschwemmung, Wasserbruch, gewerbseinschränkende gesetzliche oder Regelungsmaßnahmen, ein fehlerhaftes oder nicht funktionierendes Telekommunikationsnetz, Pandemien und alle Fälle die, unabhängig vom Willen beider Parteien, die normale Erfüllung des Vertrages verhindern.

    8 Zahlungsgarantie im Rahmen des Expresshandels ("jetzt-sofort- kaufen" und "jetzt-sofort-verkaufen"-Funktion)

    Die FIDOR garantiert dem Verkäufer den Ausgang des vereinbarten Kaufpreises vom Referenzkonto des Käufers bei der FIDOR und dem Verkäufer den Zahlungseingang des ihm zustehenden Betrages auf sein Referenzkonto bei der FIDOR unter den folgenden Voraussetzungen (die allesamt erfüllt sein müssen):

    1. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer verfügt über ein Konto bei der FIDOR, welches er als Referenzbankkonto für den Handel mit Kryptoeinheiten nutzt,
    2. der Verkäufer hat im Falle eines Verkaufsangebotes eine Option gewählt, die dem Käufer die beschleunigte Abwicklung ermöglicht bzw. diese voraussetzt,
    3. der Käufer hat im Falle eines Kaufanfragens die Funktionalität zur beschleunigten Abwicklung aktiviert,
    4. der Käufer hat auf seinem Konto bei der FIDOR eine Reservierung mindestens in Höhe des vereinbarten Kaufpreises vorgenommen,
    5. der Verkäufer hat die für den Verkauf erforderlichen Kryptoeinheiten bei der futurum bank AG eingeliefert und
    6. eine wirksame Einigung über den Verkauf und die Übertragung der Kryptoeinheiten ist zustande gekommen.

    Soweit die futurum bank AG auf einem der in Ziffer 1.1 genannten Marktplätze als Käufer bzw. Verkäufer (Eigenhandel) tätig wird, gelten die Nrn. 1, 3 und 4 bzw. die Nrn. 1, 2 und 5 hinsichtlich der futurum bank AG von vornherein als erfüllt.

    Bei einem Referenzkonto des Verkäufers, das nicht bei der FIDOR geführt wird, kann ein Zahlungseingang gemäß den Sonderbedingungen Expresshandel nicht garantiert werden.

    Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die FIDOR weder für die von der futurum bank AG treuhänderisch für die Kunden gehaltenen Bestände an Kryptoeinheiten noch für die Lieferung der an den Käufer verkauften Kryptoeinheiten haftet.

    9 Datenschutz

    Die FIDOR wird im Rahmen der mit ihren Kunden geführten Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Dies geschieht zum Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehungen mit den Kunden. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der FIDOR auf fidor.de.

    Eine Verarbeitung oder sonstige Nutzung von personenbezogenen Daten durch die FIDOR oder eine Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die FIDOR an Dritte kann lediglich erfolgen, wenn die FIDOR nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger geltender Gesetze dazu berechtigt oder verpflichtet ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten von der FIDOR weder an Dritte weitergegeben noch von ihr verarbeitet oder auf sonstige Weise genutzt.

    10 Kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Durchführung des Kaufs von Kryptoeinheiten

    Da der Preis der angebotenen Kryptoeinheiten Schwankungen am Finanzmarkt unterworfen ist, auf welche weder die futurum bank AG noch die FIDOR einen Einfluss hat, steht dem Kunden hinsichtlich des Abschlusses von Geschäften im allgemeinen und hier insbesondere in Bezug auf den Expresshandel und den Handel der Kryptoeinheiten auf dem futurum-Marktplatz kein Widerrufsrecht zu.

    11 Sonstige Bestimmungen

    11.1 Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt.

    11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.

    11.3 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der FIDOR gilt deutsches Recht.

    11.4 Gerichtsstand ist München, soweit nicht gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand zwingend anordnen.

    Stand: August 2021