Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fidor Bank AG für den Expresshandel auf der Plattform bitcoin.de

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Fidor Bank AG, München (nachfolgend: "FIDOR"), in Bezug auf:

(i) Kryptowert-Transaktionen auf dem sog. Peer-to-Peer Marktplatz (nachfolgend: "P2P-Marktplatz") der Internet-Handelsplattform bitcoin.de (gemäß den Sonderbedingungen P2P-Marktplatz), soweit sie mittels der Funktion Expresshandel (gemäß den Sonderbedingungen Expresshandel) durchgeführt werden, und

(ii) Kryptowert-Transaktionen auf dem futurum-Marktplatz der Internet-Handelsplattform bitcoin.de (gemäß den Sonderbedingungen futurum-Marktplatz), auf dem die futurum bank AG Kundenaufträge als Eigenhändler durchführt und jeweils als Gegenpartei des Kunden bei einem Kauf- oder Verkaufsauftrag auftritt.

Die oben genannten Sonderbedingungen sind Bestandteil der Besonderen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG und als solcher Bestandteil von deren Geschäftsbedingungen. Inhaltlich alleiniger Verantwortlicher für den Betrieb der in Ziffer 1.1 genannten Marktplätze und bitcoin.de sowie allen hierauf vorgehaltenen Inhalten ist ausschließlich und alleine die futurum bank AG. Es wird dem Kunden empfohlen, neben den Risikohinweisen in §§ 3 und 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG alle Informationen auf bitcoin.de über die Eigenschaften von Kryptowerten, über den Ablauf des von der futurum bank AG auf bitcoin.de angebotenen Handels sowie über die damit jeweils zusammenhängenden Risiken, insbesondere die Produktbeschreibung Bitcoins mit Risikoaufklärung, zu lesen und eventuell ergänzende Informationen einzuholen.

1.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FIDOR für den Expresshandel auf der Plattform bitcoin.de werden den Kunden von der futurum bank AG im Auftrag der FIDOR auf bitcoin.de sowie über die vom Kunden der futurum bank AG gemäß § 10 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG mitgeteilte E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die Änderungen können vom Kunden in lesbarer Form gespeichert und ausgedruckt werden. Sie gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten per E-Mail oder in sonstiger Weise in Textform an die Adresse der futurum bank AG Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die futurum bank AG im Auftrag der FIDOR bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Änderungen per E-Mail oder in sonstiger Weise in Textform an die Adresse der futurum bank AG absenden. Erfolgt binnen der vorgenannten Frist kein Widerspruch des Kunden, gelten die Änderungen als durch den Kunden akzeptiert.

1.3 Im Verhältnis zwischen dem Kunden, der ein Konto bei der FIDOR unterhält, und der FIDOR gelten darüber hinaus weiterhin die jeweils aktuellen "Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Fidor Bank AG" für Privat- bzw. Geschäftskunden, wie diese auf der Website der FIDOR zur Verfügung gestellt werden, sowie das ebenfalls dort veröffentlichte aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis für Privat- bzw. Geschäftskunden.

2 Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel mit Kryptowerten

2.1 Die Teilnahme am Handel mit Kryptowerten ist auf den in § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank AG definierten Personenkreis beschränkt.

2.2 Die FIDOR kann von Gesetzes wegen und aufgrund interner Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche weitere Nachweise von dem Kunden hinsichtlich seiner Identität verlangen, sofern dieser den Expresshandel nutzt oder nutzen möchte. Hierzu zählt unter anderem eine Authentifizierung mittels POSTIDENT Verfahren oder eines vergleichbaren Verfahrens in anderen Ländern. Falls der Kunde die vorgenannte Mitwirkungsverpflichtung oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt, steht der FIDOR das Recht zu, ihn vom Expresshandel im eigenen Ermessen auszuschließen.

3 Risikohinweis, keine Anlageberatung, keine bestmögliche Ausführung

3.1 Der Kunde erkennt an, dass der Handel mit Kryptowerten zu einer riskanten Handelsform am Finanzmarkt gezählt wird und nur für erfahrene Anleger geeignet ist.

3.2 Der Kunde erkennt an, dass er die in Ziffer 1.1 genannten Marktplätze auf eigenes Risiko nutzt und dass die FIDOR in Verbindung mit der Teilnahme des Kunden an der Plattform bitcoin.de und dem Erwerb der Kryptoeinheiten keine Anlageberatung erbringt, sondern lediglich eine beschleunigte Zahlungsabwicklung ermöglicht. Bei den im Internet oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit den die in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich nicht um die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an den Kunden. Vielmehr handelt es sich um rechtlich unverbindliche Auskünfte oder Risikohinweise. Auf Ziffer 1.1 Satz 4 wird verwiesen.

3.3 Der Kunde erkennt an, dass alle auf den in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen gestellten Preise/Kurse nicht den anderweitig im Markt und insbesondere in den für Kryptowerte jeweils herangezogenen Referenzmärkten verfügbaren Preisen/Kursen entsprechen müssen. Der Kunde erkennt daher an, dass seine auf den in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen erteilte Order ausschließlich über die futurum bank AG ausgeführt werden kann. Der Kunde nimmt daher ausdrücklich zur Kenntnis, dass die FIDOR im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht den Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen unterliegt. Dem Kunden ist bekannt, dass die FIDOR dementsprechend bei der Orderausführung als solcher nicht beteiligt ist. Eine Order des Kunden zu Kryptoeinheiten wird zu KEINEM Zeitpunkt auf einem organisierten Markt oder einem multilateralen Handelssystem ausgeführt.

3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass er das Abwicklungsrisiko der Order trägt; soweit die futurum bank AG die Abwicklung der Geschäfte organisiert, wird sie als eigenständiger Dienstleister für den Kunden tätig. Eine Haftung der FIDOR für die Abwicklung der Order ist somit entsprechend Ziffer 4 nicht gegeben.

4 Auftragserteilung

Die Kryptoeinheiten von Kryptowerten werden auf den in Ziffer 1.1 genannten Marktplätzen angeboten. Die Auftragserteilung richtet sich nach den "Geschäftsbedingungen der futurum bank AG", welche von der futurum bank AG auf bitcoin.de zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend den Geschäftsbedingungen der futurum bank AG ist ausschließlich die futurum bank AG für den Vorgang der Vermittlung von Kryptoeinheiten zwischen Verkäufer und Käufer auf dem P2P-Marktplatz (Anlagevermittlung) verantwortlich sowie für die Abwicklung dieser Transaktion (post trade), namentlich die Lieferung der Kryptoeinheiten sowie, mit Ausnahme der unter Ziffer 8 dargestellten Option, die Abwicklung der Zahlung. Dies gilt entsprechend in den Fällen, in denen die futurum bank AG als Eigenhändler agiert. Die FIDOR übernimmt keine Haftung für die von der futurum bank AG treuhänderisch für deren Kunden verwalteten Bestände und das Risiko des Kunden hinsichtlich der futurum bank AG als Gegenpartei im Eigenhandel.

5 Preise und Kosten

Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen in Verbindung mit dem Handel von Kryptowerten sind in dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank (verfügbar auf bitcoin.de) offengelegt. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ihm das Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank AG im Internet auf bitcoin.de zur Verfügung gestellt wurde. Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der futurum bank AG erfolgen gemäß § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der futurum bank.

Die FIDOR berechnet im Rahmen der beschleunigten Transaktionsabwicklung im Expresshandel vom Käufer eine Gebühr nach jedem Abschluss eines Kaufvertrages („Käufergebühr“). Die Höhe dieser Käufergebühr können Sie dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank (verfügbar auf bitcoin.de) entnehmen. Die Käufergebühr wird zusammen mit dem Kaufpreis auf dem FIDOR-Referenzkonto des Käufers reserviert und bei Durchführung der Transaktion entsprechend belastet.

Die FIDOR berechnet im Rahmen der beschleunigten Transaktionsabwicklung im Expresshandel dem Verkäufer eine Gebühr nach jedem Abschluss eines Kaufvertrages, falls der Verkäufer ein Konto bei der FIDOR als Referenzkonto für den Handel mit Kryptowerten angegeben hat („Verkäufergebühr“). Die Höhe dieser Verkäufergebühr können Sie dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der futurum bank (verfügbar auf bitcoin.de) entnehmen. Nach erfolgter Gutschrift des Kaufpreises auf dem Konto bei der FIDOR wird die Verkäufergebühr belastet.

6 Keine Einbeziehung der "Online-Wallets" in die Einlagensicherung der FIDOR

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die von der futurum bank AG für Kunden geführten Bestände an Kryptoeinheiten nicht der Einlagensicherung der deutschen Banken unterliegen. Bezüglich dieser Bestände, einschließlich der über den Expresshandel auf dem P2P-Marktplatz zum Verkauf angebotenen Bestände, gelten die Regelungen in den Geschäftsbedingungen der futurum bank.

7 Haftungsregelungen

7.1 Die Haftung der FIDOR ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die FIDOR auch bei leichter Fahrlässigkeit.

7.1.1 Sofern die FIDOR in Verbindung mit dem Expresshandel bei leichter Fahrlässigkeit haftet, besteht die Haftung nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

7.1.2 Die futurum bank AG haftet nicht für die von der FIDOR zu vertretenden Schäden. Die FIDOR haftet ausdrücklich nicht für Aktivitäten, Angebote, Dienstleistungen und sonstige Produkte der futurum bank AG. Das gilt für das Angebot eines sogenannten „Online-Wallets“ zur Aufbewahrung von Kryptoeinheiten oder die treuhänderische Hinterlegung von Kryptoeinheiten im Rahmen der Abwicklung von Kaufverträgen durch Lieferung bzw. Übertragung von Kryptoeinheiten oder, mit Ausnahme der unter Ziffer 8 dargestellten Option, die Zahlungsabwicklung. Für diese und sonstige Aktivitäten, Angebote, Dienstleistungen und Produkte ist ausschließlich die futurum bank AG verantwortlich.

7.1.3 Die FIDOR haftet insbesondere nicht für solche Schäden, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs-, Terrorismus- oder Naturereignisse, nachteilige Marktbedingungen oder einen Ausfall oder eine Fehlfunktion technischer Systeme oder Computeranlagen, auf die die FIDOR keinen Einfluss hat.

7.1.4 Die FIDOR übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der vom Kurslieferanten zur Verfügung gestellten Kursdaten zu einem Kryptowert.

7.2 Rechte des Kunden gegenüber der FIDOR können, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt, nicht abgetreten oder verpfändet werden. Die FIDOR ist auch in diesem Falle berechtigt, ihre Rechte gegenüber dem Kunden (einschließlich ihrer Rechte an Guthaben oder offenen Forderungen) abzutreten und zu verpfänden.

7.3 Höhere Gewalt wird wie folgt definiert: partielle Streiks oder Generalstreiks firmeninterner oder -externer Natur, Aussperrungen, Sturm, welchen Ursprungs auch immer, Erdbeben, Feuer, Gewitter, Überschwemmung, Wasserbruch, gewerbseinschränkende gesetzliche oder Regelungsmaßnahmen, ein fehlerhaftes oder nicht funktionierendes Telekommunikationsnetz, Pandemien und alle Fälle die, unabhängig vom Willen beider Parteien, die normale Erfüllung des Vertrages verhindern.

8 Zahlungsgarantie im Rahmen des Expresshandels ("jetzt-sofort- kaufen" und "jetzt-sofort-verkaufen"-Funktion)

Die FIDOR garantiert dem Verkäufer den Ausgang des vereinbarten Kaufpreises vom Referenzkonto des Käufers bei der FIDOR und dem Verkäufer den Zahlungseingang des ihm zustehenden Betrages auf sein Referenzkonto bei der FIDOR unter den folgenden Voraussetzungen (die allesamt erfüllt sein müssen):

  1. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer verfügt über ein Konto bei der FIDOR, welches er als Referenzbankkonto für den Handel mit Kryptoeinheiten nutzt,
  2. der Verkäufer hat im Falle eines Verkaufsangebotes eine Option gewählt, die dem Käufer die beschleunigte Abwicklung ermöglicht bzw. diese voraussetzt,
  3. der Käufer hat im Falle eines Kaufanfragens die Funktionalität zur beschleunigten Abwicklung aktiviert,
  4. der Käufer hat auf seinem Konto bei der FIDOR eine Reservierung mindestens in Höhe des vereinbarten Kaufpreises vorgenommen,
  5. der Verkäufer hat die für den Verkauf erforderlichen Kryptoeinheiten bei der futurum bank AG eingeliefert und
  6. eine wirksame Einigung über den Verkauf und die Übertragung der Kryptoeinheiten ist zustande gekommen.

Soweit die futurum bank AG auf einem der in Ziffer 1.1 genannten Marktplätze als Käufer bzw. Verkäufer (Eigenhandel) tätig wird, gelten die Nrn. 1, 3 und 4 bzw. die Nrn. 1, 2 und 5 hinsichtlich der futurum bank AG von vornherein als erfüllt.

Bei einem Referenzkonto des Verkäufers, das nicht bei der FIDOR geführt wird, kann ein Zahlungseingang gemäß den Sonderbedingungen Expresshandel nicht garantiert werden.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die FIDOR weder für die von der futurum bank AG treuhänderisch für die Kunden gehaltenen Bestände an Kryptoeinheiten noch für die Lieferung der an den Käufer verkauften Kryptoeinheiten haftet.

9 Datenschutz

Die FIDOR wird im Rahmen der mit ihren Kunden geführten Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Dies geschieht zum Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehungen mit den Kunden. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der FIDOR auf fidor.de.

Eine Verarbeitung oder sonstige Nutzung von personenbezogenen Daten durch die FIDOR oder eine Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die FIDOR an Dritte kann lediglich erfolgen, wenn die FIDOR nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger geltender Gesetze dazu berechtigt oder verpflichtet ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten von der FIDOR weder an Dritte weitergegeben noch von ihr verarbeitet oder auf sonstige Weise genutzt.

10 Kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Durchführung des Kaufs von Kryptoeinheiten

Da der Preis der angebotenen Kryptoeinheiten Schwankungen am Finanzmarkt unterworfen ist, auf welche weder die futurum bank AG noch die FIDOR einen Einfluss hat, steht dem Kunden hinsichtlich des Abschlusses von Geschäften im allgemeinen und hier insbesondere in Bezug auf den Expresshandel und den Handel der Kryptoeinheiten auf dem futurum-Marktplatz kein Widerrufsrecht zu.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.

11.3 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der FIDOR gilt deutsches Recht.

11.4 Gerichtsstand ist München, soweit nicht gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand zwingend anordnen.

Stand: August 2021